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#1
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Hausbesitz vor der Ehe II
Guten Tag, meine Frage:
Ehepartner (1 erwachsener Sohn) besass vor der Eheschliessung ein Haus, er ist allein im Grundbuch eingetragen. Ehefrau brachte zwei, jetzt erwachsene Kinder, mit in die Beziehung. Nach 11 Jahren zusammenleben (verlobt), dann die Heirat. Was passiert wenn die Ehefrau vor dem Ehepartner verstirbt und kein Testament vorhanden ist. Es ist viel in dem Haus gemacht worden, schon während der Verlobungszeit und das Geld der Ehefrau ist vollständig in den Haushalt bzw. in das Haus geflossen. Sind die Kinder der Ehefrau auch erbberechtigt? Vielen Dank für eine Antwort Kräuterhexe |
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#2
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AW: Hausbesitz vor der Ehe II
Die Frage geht nur in die Richtung, wenn die Frau verstirbt und kein Testament vorhanden ist.
Ob der 1 erwachsene Sohn des Mannes von der Frau adoptiert worden ist, ist nicht bekannt. Wenn er adoptiert worden ist, dann ist auch er Erbe von der Frau. Wurde der 1 erwachsene Sohn nicht adoptiert, dann sind nur der Mann und die Kinder der Frau bei der Frau Erben. Für die Immobilie wurde kein Miteigentumsverhältnis gegründet. Es wird auch angenommen, die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft. Jeder Ehepartner behält sein Eigentum. Es wird bei dem Erbfall deshalb der Zugewinn berücksichtigt. Das Vermögen das jeder Ehepartner vor der Eheschließung hatte, und was er während der Ehe hinzubekommen hat, wie Erbschaft, bleibt sein Eigentum. Gewinnt das Vermögen an Wert oder verliert es an Wert, so wird dies gegeneinander aufgerechnet. Der Rest wäre dann der Nachlass der Frau. Ausführlich kann es hier nachgelesen werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Hausbesitz vor der Ehe II
Vielen Dank Wahrsager
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