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#1
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sein Haus.... mein Erbe....
Hallo :-) ich hab´ mal wieder ne Frage:
Es handelt sich um eine Patchwork-Familie, die folgendermassen aussieht: Zu dem Mann (Hausbesitzer,3 Kinder) zieht eine neue Frau( 2 Kinder)..Mittlerweile sind die beiden verheiratet.. Sie hat weder Einkommen noch Vermögen.Er besitzt das elterliche Haus und möchte,daß seine jetzige Ehefrau und seine Kinder das Haus einmal erben.Es besteht keinerlei Testament. Nun die Frage: Die Frau wird irgendwann einmal von ihrer Mutter ca. 100.000 Euro erben.Wäre das dann (da die beiden keine Gütertrennung haben) auch gleichzeitig sein Vermögen? Was ist,wenn man von diesen 100.000,-- Euro einiges ins Haus steckt? Haben in diesem Fall nur SEINE Kinder später mal den Vorteil, weil sie ja das Haus erben? Hmmmm...Oder kann man etwas schriftlich machen,damit auch die Kinder der Frau später einmal etwas von Mama´s Erbe haben? Und wenn es nicht ins Haus investiert wird.....verfügen,daß ihre Kinder es später mal bekommen oder erben seine Kinder automatisch mit? Danke im voraus |
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#2
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AW: sein Haus.... mein Erbe....
Der Ehevertrag ist die Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen bleibt bei dem, der es in die Ehe einbracht hat. Frau behält ihr Vermögen, Mann sein Vermögen. Dies nennt man Anfangsvermögen. Jedes Vermögen kann zunehmen oder abnehmen. Rechnet man es auf, und auch gegeneinander das Anfangsvermögen auf, dann ist dies der Zugewinn und nur dieser gehört beiden.
Es kommt ein Erbe oder eine Schenkung hinzu. Damit wird nur das Anfangsvermögen des Beschenkten oder des Erben erhöht. Es bleibt sein eigenes Vermögen. Es ist deshalb kein Zugewinn. Es wird nicht mitgeteilt, ob der Mann verheiratet war und die Frau verstorben ist. Nehmen wir es einmal an. Bestand kein Testament, so sind der Ehemann und die Kinder bei der Mutter Erben. Diese bilden eine Erbengemeinschaft. Im weiteren Erbfall kann nur der Anteil des Mannes vererbt werden. Bestand ein Testament, muss zuerst das bestehende Testament berücksichtigt werden. Es kann sein dass im Testament schon Bestimmungen festgelegt sind. Diese sind dann bindend. Ehepartner wird Vorerbe, befreiter Vorerbe, es gilt Vorerbschaft bzw. Nacherbschaft der Kinder usw.. Wenn jetzt kein Testament errichtet wird, gilt die gesetzliche Erbfolge. Stirbt der Mann, dann erben die Frau und seine Kinder. Jedoch immer nur von seinem Nachlass. Stirbt die Frau, dann erben der Mann und Ihre Kinder, ebenfalls nur von Ihrem Nachlass. Wenn die Frau Geld in die Immobilie steckt, dann ist es weg. Die Immobilie ist auf den Namen des Mannes. Sie kann jedoch im Grundbuch eine Belastung eintragen lassen. Es sollte ein Notar aufgesucht werden. |
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#3
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AW: sein Haus.... mein Erbe....
Zitat:
)Auch in dieser ersten Ehe gehörte das Haus nur dem Mann alleine(ein Vermächtnis seiner Großeltern) und die damalige Ehefrau hatte zum Zeitpunkt der Scheidung keinerlei Anspruch auf das Haus. Ansonsten haben Sie mir sehr weitergeholfen..... Danke ![]() |
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#4
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AW: sein Haus.... mein Erbe....
Es war eine Scheidung, dann ist der Mann an nichts gebunden. Er kann frei über sein Vermögen entscheiden.
Bei Tod der Ehefrau könnte ein gemeinsames Testament bestehen, in dem beide ihren letzten Willen erklärt haben. Der Mann wäre dann an den Inhalt gebunden. Die Immobilie gehört den Mann, wenn er allein im Grundbuch steht. |
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#5
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AW: sein Haus.... mein Erbe....
Ich finde solche Fälle sind wirklich immer sehr knifflig. Bei einem Bekannten von mir gab es eine ähnliche Situation und leider führte diese dann zu einem Rechtsstreit innerhalb der Familie. So etwas sollte man wirklich immer vermeiden.
Wenn man sich jetzt aber Mann und Frau gemeinsam eine Immobilie kaufen, dann muss doch im Scheidungsfall wieder alles hälfte hälfte geteilt werden. Sehe ich das richtig? |
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#6
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AW: sein Haus.... mein Erbe....
Wenn beide Eigentümer der Immobilie sind, im Grundbuch eingetragen, dann gehört jedem die Hälfte ideell.
Wenn es Zugewinn ist, z. B. ein Ehepartner war vor der Ehe Eigentümer und bleibt während der Ehe alleiniger Eigentümer, dann kommt der Zugewinn zum Ansatz. |
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#7
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AW: sein Haus.... mein Erbe....
Hallo
![]() da sich noch eine Frage aufgetan hat, fasse ich nochmal kurz zusammen,damit man das obere Geschreibsel nicht nochmal durchlesen muß: Mann ist alleiniger Besitzer eines Hauses. Es besteht kein Testament o.ä. Dieser Mann hat aus erster Ehe 3 Kinder. Die jetzige (also neue) Ehefrau ist seit 5 Jahren mit ihm verheiratet,besitzt nichts und geht auch keinem Beruf nach. Eigentlich befindet sie sich in totaler Abhängigkeit und denkt darüber nach, was mal sein wird, falls ihr Mann vor ihr stirbt:Steht ihr die Hälfte des Hauses zu und den 3 Kindern aus erster Ehe die zweite Hälfte oder hat sie vielleicht auf das Haus überhaupt keinen Anspruch, weil es nur ihm gehört und sie nichts dazu beigetragen hat, daß es durch Modernisierungsmassnahmen o.ä. aufgewertet wird/wurde ? Danke für die Antwort |
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#8
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AW: sein Haus.... mein Erbe....
Wenn der Mann stirbt und es gibt kein Testament, dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Der Nachlass geht in die Erbmasse. Hier bekommt die Frau 1/2 zusätzlich steht dem überlebenden Ehepartner ein Anspruch auf den sogenannten Voraus (Google) zu. Die Kinder teilen sich den Rest.
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#9
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AW: sein Haus.... mein Erbe....
danke, bin jetzt voll im Bilde
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