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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Hallo ich habe eine frage wir haben ende 08 ein Haus mit Anbau und Car Port über eine Zwangsversteigerung gekauft das haus stand schon 4 Jahre Lehr der insolvente Eigentümer hatte einen Anbau und das Car Port gebaut
das haus wurde direkt von der Bank gekauft wie gesehen nun kommt das Bauamt und sagt das für Anbau und Car Port keine Genehmigung vorhanden ist was jetzt wohl sehr Teuer werden könnte das von diesen Tatsachen wurden wir aber von der Bank nicht informiert was wie sieht die Rechtslage aus Wäre schön wen einer eine gute Nachricht hätte :-) |
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#2
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AW: Haus mit Anbau ohne Genemigung
Ich glaube, man muss trennen!
Die Bank hat nichts verkauft, sie hat wahrscheinlich nur eine Zwangsversteigerung betrieben. Es war eine Zwangsversteigerung dort wird ersteigert wie gesehen. Man sollte mit dem Bauamt sprechen wie eine Heilung durchgeführt werden kann. |
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#3
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AW: Haus mit Anbau ohne Genemigung
Hm ja gut aber die Bank hat doch die unterlagen bzw. der Notar muss doch die unterlagen vergleichen
irgend wo muss doch aufgefallen sein das die angaben auf den unterlagen mit dem (Expose) was vorhanden ist nicht übereinstimmt dafür habe ich doch ein Notar das der alles überprüft und einträgt ist ja auch wichtig falls wir vorhaben was anzubauen muss das ja auch eingetragen werden oder sehe ich das falsch kann mir doch keiner sagen das dass Bauamt 4 Jahre die Füße still gehalten und die Bank nicht Informiert haben die ja der Eigentümer war mehr oder weniger Fakt ist doch wenn wir nun nicht das Geld haben für das eintragen mit dem was da zu gehört müssen wir den Anbau abreisen und das hätte dann schon vor 4 Jahren Passieren müssen was wider die folge hätte das wir es nicht gekauft hätten da zu klein |
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#4
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AW: Haus mit Anbau ohne Genemigung
Man unterscheidet zwischen Kauf und ersteigert.
Die Immobilie wurde ersteigert und zwar so wie sie vorhanden ist. Das Risiko liegt immer beim Ersteigerer der Immobilie. Die Bank ist nicht Eigentümer, sie hat nur die Zwangsversteigerung betrieben bei einem Schuldner. Der Eigentümer selbst muss nichts über den Zustand der Immobilie aussagen. Im Grund geht es Ihm darum, dass viel mit der Zwangsversteigerung viel Kapital einfließt um seine Schulden loszuwerden. Wenn dort schwarz gebaut worden ist, und dem Bauamt wird es nicht mitgeteilt, dann erfährt das Bauamt dies auch nicht. Der Notar prüft den Bau nicht, sondern er ist Beurkundender um einen Kaufvertrag zu beurkunden. Sie sollten mit dem Bauamt über den Anbau sprechen damit festgelegt wird, welche Unterlagen evtl. nachgereicht werden müssen. |
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#5
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AW: Haus mit Anbau ohne Genemigung
Der Schwarzbau war vor der insolvent schon bekant nur hat sich der Schuldner nicht drum gekümmert nach der insolventes hat das Bauamt dann 4 Jahre die Füße stilgehalten nun wo wider jemand haftbar gemacht werden kann ist das Gebrüll groß
Der insolvente sagt ja ich habe kein Geld da ist nichts zu hohlen und wir müssen es nun ausbaden |
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#6
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AW: Haus mit Anbau ohne Genemigung
Wie ausgeführt, ersteigert wird, was angeboten wird. Das Risiko liegt beim Ersteigerer. Wenn das Haus dann abgerissen werden muss spielt es auch keine Rolle.
In der Gerichtsakte kann das Gutachten des Sachverständigen vorher eingesehen werden. Jedoch vergehen oft Zeiten bis zur Versteigerung und wenn die Immobilie nun bis zum Versteigerungstermin verwittert ist, wurde eben die verwitterte Immobilie ersteigert. Ob der Gutachter verpflichtet ist, Bauakten durchzusehen, kann fraglich sein. Wie Sie richtig feststellen, gibt es den Schuldner, der Eigentümer bis zum Zuschlag ist und nicht die Bank! |
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#7
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AW: Haus mit Anbau ohne Genemigung
Öm habe noch mal nach geschauht es wurde nicht ersteigert sondern direckt gekauft
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#8
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AW: Haus mit Anbau ohne Genemigung
Man sollte schon wissen, wo bzw. wie man eine Immobilie erworben hat.
Zwangsversteigerungen werden beim Gericht durchgeführt! Es muss der Nachweis erbracht werden, dass der Verkäufer vom Schwarzbau wusste, dann kann der Kaufvertrag angefochten werden. Der Kaufpreis kann wegen arglistiger Täuschung zurückgefordert und auch Schadensersatz gefordert werden. Dem Verkäufer ist vorher die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beseitigen indem er die Baugenehmigung zur Heilung einholt. |
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