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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 19.07.2011, 19:00
Brombeerhecke Brombeerhecke ist offline
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Registriert seit: 13.07.2011
Beiträge: 1
Brombeerhecke befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wer hat Einfriedungspflicht?

Der (Holz-)Zaun zu unserem Nachbarn steht teilweise (ein paar Zentimeter) in seinem Grundstück, teilweise auf unserem Grundstück. Der Nachbar behauptet nun, der Zaun gehöre ihm und will uns daher vorschreiben, dass wir auf unserer Seite keine Pflanzen an dem Zaun wachsen lassen, um sein Eigentum nicht zu schädigen. Errichtet und gezahlt wurde der Zaun von unserem Vor-Vor-Besitzer vor. ca. 17 Jahren.

Soweit ich weiß, gehört der Zaun demjenigen, der die Einfriedungspflicht hat. Wer hat diese in Baden-Württemberg? Im Nachbarschaftsrecht konnte ich nichts dazu finden. Die Grundstücke und Haus-Eingänge liegen an 2 parallelen Straßen. Der Bebauungsplan von 1960 beschreibt nicht die Einfriedungspflicht. Allerdings ist der Zaun laut Bebauungsplan nicht korrekt (Höhe (1,80m) und Material (Holz) nicht zulässig). Wir sind damit aber sehr zufrieden und wollen den Zaun behalten. Könnte der Nachbar allerdings verlangen, den Zaun zu versetzen bzw. abzuändern oder gibt es hier eine Verjährung?
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  #2  
Alt 20.07.2011, 17:07
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Wer hat Einfriedungspflicht?

Geregelt ist es im BW- Nachbarrechtsgesetz § 11Tote Einfriedigungen.
Wenn die Einfriedung von dem Vor-Vor-Besitzer erstellt worden ist, gehört sie zu diesem Grundstück.
Wenn Damals andere Regeln waren, bleibt es erst einmal dabei, wie die Einfriedung besteht. Wird eine neue Einfriedung erstellt, dann gilt das heutige BW- Nachbarrechtsgesetz.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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Stichworte
einfriedungspflicht, grenze, zaun


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