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#1
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Wer hat Anspruch ?
Hallo
Bitte sagt mir doch wer im folgenden Fall der Erbe sein kann: Eine Schwester A hat eine Schwester C und hat einen Bruder B der ein Haus hat. Im Testament hat dieser Bruder B geschrieben dass nach dem Tod des Bruders B die Schwester A das Haus bekommen soll. Was ist wenn nun die Schwester A früher stirbt als der Bruder B. Geht dann das Haus an die einzige dann noch lebende Schwester C des Bruders B oder an die direkten Nachkommen der Schwester A ? Besten Dank für Eure Hilfe Gruss |
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#2
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AW: Wer hat Anspruch ?
Es so müsste sein:
Fest steht, Tote können nicht erben, § 1923 BGB. Damit kann die Schwester nicht erben und die gesetzliche Erbfolge tritt ein. Man kann jedoch einen Ersatzerben im Testament nennen. Im Erlebensfall soll die Schwester erben, und für den Fall, die Schwester verstirbt vor dem Erbfall, nennt man einen Ersatzerben, die Kinder der Schwester oder jemand anders. |
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#3
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AW: Wer hat Anspruch ?
Zitat:
Danke Gruss |
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#4
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AW: Wer hat Anspruch ?
Bei der gesetzlichen Erbfolge erben die Schwester C und die Schwester A. Da A verstorben ist, deren Kinder.
So wie es aussieht hat der Bruder B die Schwester C enterbt und Schwester A soll alleiniger Erbe werden. Will der Bruder B auch beim Tod von Schwester A, dass Schwester C nicht erben soll, dann setzt er ein Kind oder die Kinder von A als Ersatzerben ein. Somit hat Schwester C keinen Erbanspruch und kann auch keinen Pflichtteil fordern. |
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#5
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AW: Wer hat Anspruch ?
Hallo
Vielen Dank für die Antwort. Sie haben mir gut geholfen. Gruss Edi |