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#1
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Ein Arbeitsloser A beantragt Leistungen nach Hartz IV. Er bekommt Sie bewilligt. Der Arbeitslose spart noch etwas im Rahmen der Freibeträge. Beim Folgeantrag werden dem A die Leistungen streitig gestellt, weil das Vermögen zu hoch sei. Dieses ist jetzt zu hoch, weil seit Jahren die Freibeträge abgesenkt werden. Ist das zulässig oder handelt es sich um einen staatlichen gesetzeswidrigen Vertrauensmissbrauch und wenn ja welche Paragraphen kann A heranziehen? Zumal es sich bei A um einen "Altarbeitslosen" handelt, der z.B. seine Altersversorgung nicht wechseln kann wie ein Hemd.
http://www.recht1.de/forum/images/smilies/frown.gif![]()
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Gruß netjetone |
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#2
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AW: Hartz IV - Endloser Vertrauensmissbrauch?
Ist alles zulässig!
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