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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 22.05.2008, 17:49
Traumhaft Traumhaft ist offline
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Registriert seit: 22.05.2008
Beiträge: 2
Traumhaft befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich Haptstrohmkabel von B bei A im Haus

Folgende Situation ist gegeben : A hat ein Reihenmittelhaus gekauft. Vor etwa 10 Jahren wurde das Hauptstrohmkabel, das in dieser Region mit Dachständern über die Reihe lief und in jedes Haus (übers Dach) eingeführt wurde, VOR die einzelnen Häuser in einen Verteilerkasten gelegt. Von dort aus wieder an der Hauswand entlang nach oben aufs Dach geführt.
Um (vermutlich) Kosten zu sparen schlossen sich der damalige Besitzer A mit Besitzer B zusammen und führten beide Hauptleitungen aus EINEM Kasten (bei A vor dem haus) an A's Haus entlang ins Dach von wo dann B's Leitung weiter durch die Wand zu B gelegt wurde.
Jetzt ist A ein neuer Besitzer der den Dachstock zu Wohnraum ausbaut. A's Leitung liegt seit ca 4 Jahren im Keller...nur noch B's Leitung läuft an A's Haus entlang wie gehabt.
Bei den Renovierungsarbeiten stellt A fest..Kabel B liegt mitten auf dem Dachboden und somit völlig im Weg dazu kommen Zeitmangel und Termindruck des Ausbaus.
Was kann man tun. Der Netzbetreiber ist nur für Verteilerkasten zuständig, B müßte theoretisch einen Elektriker beauftragen um das Kabel zu verlegen, weigert sich aber (vermutlich wieder aus Kostengründen) dies zu tun.."ist doch nicht nötig, macht doch nix so ein Kabel".
A will Kabel komplett aus seinem Haus um allen Eventualitätenund vorzubeugen, B meint "renovier doch drum rum".

Gibt es rechtliche Handhabe..B zu zwingen "SEIN" Kabel verlegen zu lassen...und zwar auf SEINE kosten?????
Oder muß A sich beteiligen? Oder gar klein beigeben?
LG Traumhaft
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  #2  
Alt 25.05.2008, 13:01
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Haptstrohmkabel von B bei A im Haus

Im Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes ist oft schon eine Regelung enthalten, z. B. Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg § 7 e Leitungen.

Besteht eine Grunddienstbarkeit oder Baulast dann ist dies im BGB § 1023 Verlegung der Ausübung geregelt.
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  #3  
Alt 26.05.2008, 11:47
Traumhaft Traumhaft ist offline
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Registriert seit: 22.05.2008
Beiträge: 2
Traumhaft befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Haptstrohmkabel von B bei A im Haus

Vielen Dank, ich werde mal nachsehen...zufällig ist es auch Ba-Wü.
Grüße Traumhaft
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