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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Handwerkerrechnung
Hallo also angenommen zwischen Mieter A und Vermieter B besteht kein schriftlich festgehaltener Mietvertrag. Eine verstopfte Toilette, deren Ursache nicht 100%ig festgestellt wurde, wurde repariert und es endstand eine Rechnung von über 800 Euro. Wer muss das Zahlen? Der Mieter hat die Handwerker erst gerufen nachdem dem Vermieter aufs band gesprochen hat und der Sohn (miteigentümer des Hauses) sein Ok gegeben hat. Der sagt er hätte nie was erhalten und der Sohn ist jetzt Ausgewandert und nicht zu erreichen. Deswegen sei der Mieter für die Rechnung verantwortlich. Stimmt das? Gibt es einen Höchstsatz an Reparaturkosten die der Mieter mitzutragen hat? Danke für die Info
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#2
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AW: Handwerkerrechnung
Ein mündlich geschlossener Mietvertrag gilt auch, BGB.
Was hat die Auswanderung des Sohnes damit zu tun. Der kann doch befragt werden. Wenn es eine Verstopfung ist, die der Mieter nicht zu verantworten hat, dann hat der Vermieter die gesamten Kosten zu tragen.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Handwerkerrechnung
Nein die eigentlichen Kosten sind angeblich entstanden weil der Mieter versucht hat mit einem handelsüblichen Pümbel das Klo von der Verstopfung zu befreien, und dabei der Druck so groß geworden wäre das in der Eckbadewanne das Rohr gerissen und Wasser ausgetreten ist!!! Der Vermieter meint der Mieter ist schuld für diesen Schaden und soll die gesamte Rechnung übernehmen ( über 800,-) Rechnungsanschrift und ok vom Vermieter für die Durchführung lagen ja vor, zumal der Mieter auch keine Rechnungskopie gekriegt hat.
Der Mieter ist ja gewillt einen Teil der Kosten zu übernehmen, aber halt nicht alles... Gibt es nicht eine Klausel mit einer max. Selbstbeteiligung für Handwerkskosten die lt Paragraph für alle Mietverträge gilt?? Wie gesagt es besteht ja nichts schriftliches nur ein Mündlicher Mietvertrag... Danke schon jetzt für die schnelle Antwort |
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#4
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AW: Handwerkerrechnung
Der Beweis fehlt, dass die Zusage vorlag, die Verstopfung selbst zu beseitigen.
Unabhängig von der Zusage, hat die Beseitigung fachgerecht zu erfolgen. Der sich damit auskennt, wird nicht mit einem „Gerät“, welches einen Druck ausübt, die Verstopfung einer Abflussleitung beseitigen. Folgen sind eben Rohrbrüche bzw. werden die Muffen auseinander gedrückt. Mit Ihrer Erklärung würde ich es der Privathaftpflichtversicherung übergeben. Es ist Sachbeschädigung. Diese entscheidet dann, ob sie zahlen will oder nicht. Auch wenn es zur Klage kommt, vertritt die Versicherung Sie vor Gericht. Auch wird nur der Zeitwert einer Sache berücksichtigt, die ersetzt werden muss.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |