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#1
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Handwerkerlohn nicht absetzbar bei Barzahlung?
Hallo.
folgender theoretischer Sachverhalt. A hat eine Handwerkerrechnung (für den Einbau der Küche und Umzug) auf der auch ein entsprechender Arbeitslohn angegeben ist. Dieser Arbeitslohn wurde von A in bar bezahlt - was auch auf der Rechnung entsprechend vermerkt wurde. Jetzt hat A gelesen, dass bei einer Barzahlung des Arbeitslohns dieser nicht steuerlich abgesetzt werden kann. Stimmt das? Danke für Info und Grüße |
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#2
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AW: Handwerkerlohn nicht absetzbar bei Barzahlung?
hi,
ja es ist so, bei Barzahlung hat man keine Möglichkeit es hinterher steuerlich abzusetzen. Der Hintergedanke dabei ist, die Schwarzarbeit zu bekämpfen, wenn jeder überweist und es werden jetzt viele tun, dann kann der Handwerker es nicht mehr schwarz einnehmen. Eine wunderbare Kontrolle ist geschaffen. Der Staat zahlt von den Arbeitslohn 20 % zurück, also warum sollte man dann auf das Argument des Handwerkers eingehen und die MwSt "sparen". Das Finanzamt bekommt auch noch die Rechnung in die Hand, es können also viele Kontrollmitteilungen versendet werden (vom Finanzamt zu Finanzamt). Für uns Verbraucher ist es also um so wichtig auf Überweisung zu bestehen. Wir müssen alle umdenken. liebe grüsse lara |
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#3
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AW: Handwerkerlohn nicht absetzbar bei Barzahlung?
O.K. - danke. Das heißt, dass A zusätzlich zur Rechnung einen Überweisungsbeleg beim Finanzamt einreichen muss oder reicht eine Rechnung ohne Zusatz "bar bezahlt"
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#4
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AW: Handwerkerlohn nicht absetzbar bei Barzahlung?
hi,
der Kontoauszug ist ein absolutes muß. lg lara |
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