Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten
  #1  
Alt 29.10.2006, 18:48
Hentlo Hentlo ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2006
Beiträge: 2
Hentlo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Haftung bei Privatweg bei Unfällen

Hallo, folgender Fall:
Ein Hammergrundstück (Eigentümer A) schliesst duch eine rund 30m Zufahrt direkt an eine kleine Nebenstr. in einem Wohngebiet an. Es gibt hier keinen Gehweg. Das Tor mit Klingel und Postkasten befindet sich rund 5 m in der Zufahrt. Die Zufahrt ist ab dem Tor mit "Privatweg-Betreten auf eigene Gefahr" gekennzeichnet. Ferner gibt es für die 30m Zufahrt ein Geh und Fahrtrecht für den Eigentümer B des angrenzende Gründstücks, um von hinten in dessen Garten zugelangen (kleine Gartentürchen das auch als Eingang genutzt wird). Der Eigentümer B ist zu 1/3 an den Instandhaltungkosten der Zufahrt beteiligt (u.a. Räumkosten im Winter)

Inwieweit haftet Eigentümer A für Unfälle. (z.B. im Winter Eis/Schnee) ?
1. Gegenüber Besucher aller Art z.B. Briefträger ?
2. Gegenüber Eigentümer B inkl. dessen Besucher?

Bringt das Schild "Privatweg-Betreten auf eigene Gefahr" etwas für Haftungsauschluss für Eigentümer A ?

Gibt es Erfahrungswerte wie sich Eigentümer A am besten absichert?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.10.2006, 12:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Haftung bei Privatweg bei Unfällen

Wer einen Verkehr eröffnet, ist auch für die Verkehrsicherungspflicht verantwortlich. Zuerst also der Eigentümer des Grundstücks.
Durch das Wegerecht eröffnet auch der Berechtigte einen Verkehr.
Daraus ergibt sich, dass jeder für sich und seine Besucher verantwortlich ist.
Wird gemeinsam genutzt, so ist es ratsam eine klare Regelung zu treffen, wer wo fegt.
Der Passus der Instandhaltung beinhaltet kein Schneefegen!

Dass Schilder helfen können, sieht man bei Parkanlagen.
Ein Schild kann hier nur helfen, wenn jemand kein Besucher ist. Die Frage ist, wer berechtigt ist den Weg zu betreten, auch der, der ein Namensschild am Ende des Weges sucht?
So sind Schilder „Eltern haften für die Kinder“ unsinnig und führen zu keiner Haftung der Eltern!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
privatweg/gemeinschaftsfläche claudia Nachbarschaftsrecht 4 12.07.2006 19:47


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:07 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1