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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Haftung bei Pool
A hat einen Pool, der 50 cm. aus dem Boden herausragt. B hat ein Kind im Alter von 4 Jahren. Der Garten von A ist nicht eingezäunt und somit kann das Kind von B einfach in den Garten laufen.
Wie sieht das mit der Haftung aus, wenn das Kind von B in diesen Pool fallen würde? Ist A verpflichtet, den Pool, bzw. den Garten in dem der Pool steht einzuzäunen? |
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#2
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AW: Haftung bei Pool
Was für eine Haftung, wenn das Kind ertrinkt.
![]() Warum ist das Grundstück nicht eingefriedet? Sie können mal googlen unter Nachbar Teich Verkehrssicherungspflicht. Hier ist es gut beschrieben, auch über die Aufsichtspflicht. http://www.ra-kotz.de/gartenteich.htm |
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#3
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AW: Haftung bei Pool
Erstmal vielen Dank für die Antwort. Der Link war sehr hilfreich!
Das Grundstück ist noch nicht eingefriedet, da B erst gerade einzieht und A nicht wusste, dass dort ein Kleinkind in der Familie ist. Die Kinder von A sind alle schon erwachsen und man sonst auch nicht einfach in den Garten von A gelangt. Da das Haus von B allerdings direkt an den Garten von A grenzt und B sein Grundstück auch noch nicht eingezäunt hat, kam dann diese Frage auf. Nochmals vielen Dank! |
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#4
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AW: Haftung bei Pool
Schauen Sie bitte in das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes, wer die Einfriedung (Zaun) errichten muss. Dieser stellt dann die Einfriedung zwischen den Grundstücken, unabhängig vom Pool. Vielleicht müssen beide einfrieden.
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| Stichworte |
| garten, haftung, pool |
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