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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 08.08.2008, 13:50
Meike Meike ist offline
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Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 7
Meike befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Haftung bei Pool

A hat einen Pool, der 50 cm. aus dem Boden herausragt. B hat ein Kind im Alter von 4 Jahren. Der Garten von A ist nicht eingezäunt und somit kann das Kind von B einfach in den Garten laufen.

Wie sieht das mit der Haftung aus, wenn das Kind von B in diesen Pool fallen würde? Ist A verpflichtet, den Pool, bzw. den Garten in dem der Pool steht einzuzäunen?
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  #2  
Alt 09.08.2008, 10:14
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Haftung bei Pool

Was für eine Haftung, wenn das Kind ertrinkt.
Warum ist das Grundstück nicht eingefriedet?

Sie können mal googlen unter Nachbar Teich Verkehrssicherungspflicht.
Hier ist es gut beschrieben, auch über die Aufsichtspflicht.
http://www.ra-kotz.de/gartenteich.htm
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  #3  
Alt 09.08.2008, 13:13
Meike Meike ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 7
Meike befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Haftung bei Pool

Erstmal vielen Dank für die Antwort. Der Link war sehr hilfreich!

Das Grundstück ist noch nicht eingefriedet, da B erst gerade einzieht und A nicht wusste, dass dort ein Kleinkind in der Familie ist. Die Kinder von A sind alle schon erwachsen und man sonst auch nicht einfach in den Garten von A gelangt.

Da das Haus von B allerdings direkt an den Garten von A grenzt und B sein Grundstück auch noch nicht eingezäunt hat, kam dann diese Frage auf.

Nochmals vielen Dank!
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  #4  
Alt 09.08.2008, 13:41
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Haftung bei Pool

Schauen Sie bitte in das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes, wer die Einfriedung (Zaun) errichten muss. Dieser stellt dann die Einfriedung zwischen den Grundstücken, unabhängig vom Pool. Vielleicht müssen beide einfrieden.
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Stichworte
garten, haftung, pool


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