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#1
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Haftung bei Kfz-Umbau auf Autogas?
Bei einer Umrüstung eines Neuwagens auf Autogas, werden vom Umrüster die werksmäßigen weichen Ventilssitze nicht auf gehärtete!! Ventilsitze umgerüstet und es kommt zu Motorschaden, nach 2 1/2 Jahren. Der Mangel bei weichen Vetnilsitzen ist bekannt und wird allg. empfohlen.
- Kann der Umrüster belangt werden? - Muß evtl. ein Gutachter diesen Mangel bestätigen? |
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#2
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AW: Haftung bei Kfz-Umbau auf Autogas?
Zuerst sollte der Umrüster kontaktiert werden.
Ein Gutachter wird bestimmt benötigt, weil der Schaden lokalisiert werden muss, ob eine Sachmangelhaftung vorliegt, oder der Motor durch einen anderen Defekt kaputt gegangen ist. Es ist ein Neuwagen, wie sieht es denn mit der evtl. bestehenden Garantie des Herstellers aus, wenn der Pkw umgebaut worden ist? Die Sachmangelhaftung sollte mit einem RA abgeklärt werden, da diese sehr Umfangreich ist.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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| Stichworte |
| autogas umrüstung, mangel |
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