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Haftung an Gebäudeschäden - Wer haftet wo steht das ?
Durch unseren Ort wird eine neue Kreisstraße gebaut, Auftraggeber ist der Landkreis. Der Untergrund steht auf nicht durchgehend festem Boden. Es befinden sich dort viele Torfschichten. Unter dieser Straße führen von der einen zur anderen Seite mehrere Durchgänge für Fußgänger. Diese müssen ununterbrochen wegen dieser Torfschichten und des hohen Grundwassers ständig durch rund um die Uhr laufende Pumpen entwässert werden. Dadurch wird dem Untergrund das Wasser entzogen, das Erdreich verdichtet sich und senkt sich ab. Nun entstehen an den Häusern nicht nur im nahen Umkreis Risse / Schäden.
Wer haftet ? Haben die Betroffenen ein gesetzlich geregeltes Recht auf Schadensersatz, wenn ja, wo ist dies verankert ? |
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#2
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AW: Haftung an Gebäudeschäden - Wer haftet wo steht das ?
Eigentlich wird vor Baubeginn von Straßen eine Beweissicherung des Zustandes unter Aufnahme der Bauschäden und Baumängel an den Bauten erstellt. Es sollte nicht nur die Außenhaut dokumentiert werden sondern auch Wände und Decken innen.
Diese Beweissicherung wird von beiden Parteien unterschrieben, evtl. mit Fotos dokumentiert. Vorhandene Risse werden mit Rissplomben versehen die das Datum erhalten. Geht der Riss weiter, reißt die Plombe. Gerade hier mit den Torflagen und der Grund- bzw. Oberflächenabsenkung sind Risse vorprogrammiert. Auch schweres Gerät kann zu Erschütterungen führen, besonders bei Verdichtung des Untergrunds, erstellen eines Schotterplanums. Es sollte schnellstens eine Istaufnahme zusammen mit dem Bauauftraggeber, Tiefbauamt, erstellt werden. Im Nachhinein ist es oft schwer, den Beweis anzutreten.
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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