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Haftung für Marderschaden am Auto
Nachdem bereits Marder einen PKW aufgesucht und Schäden verursacht haben wurde ein Ultraschall Marderschutzsystem eingebaut, durch einen
Markenvertragshändler.
Der Gerätehersteller sagt schriftlich in seiner Garantiekarte, optimale Sicherheit durch Einbau zweier zusammengehörender Geräte.
Im weiteren Text heißt es, der Schall wird vom menschlichen Ohr nicht wahrgenommen, aber vom Marder als sehr unangenehm empfunden.
Beobachtungen haben ergeben, daß Marder Räume oder Plätze die auf Ihrer
Höhrfrequenz im Ultraschallbereich beschallt werdeen, meiden.
Der Vertragshändler will für einen einen neuen Marderschaden nicht eintreten
und sagt jetzt, eine Sicherheit gibt es nicht.
M.e. ist die Marderabwehr eine unabdingbare Funktions-Leistung nder Geräte, die es zu efüllen gilt, sonst wären diese nicht gekauft und eingebaut worden.
Siggi
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