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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Hallo,
kann ein Architekt haftbar gemacht werden, wenn er an einem Mehrfamilienhaus ein Verschattungssystem plant und baut, das sich im Gebrauch dann als nicht funktionsfähig herausstellt (hält Wind nicht stand, lässt sich nicht vor die Fenster ziehen u.ä.)? Die Frage zielt auf die Gesetzeslage ab, da im konkreten Vertrag mit den Architekten keine Sonderregelungen bzgl Haftung vereinbart wurden. Danke für Rat und Info, was an Belegen ggf auch frühzeitig zu sammeln ist, um ggf. handlungs- und beweisfähig zu sein. SweePee76 |
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#2
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AW: Haftung des Architekten für nicht funktionsfähig geplante Verschattung
Ist der Auftrag schriftlich von der Hausverwaltung oder den Wohnungseigentümern gestellt worden. Geht aus der Auftragserteilung hervor, dass hier nach VOB oder nach BGB ein Auftrag erteilt worden ist. Hat der Architekt den Auftrag schriftlich angenommen bzw. was geht aus der REchnung für die Maßnahme hervor (VOB oder BGB?). Auf jeden Fall sollte der Architekt eine Mängelrüge nach VOB oder nach BGB bekommen und aufgefordert werden, binnen einer Frist von .... den Mangel zu beheben.
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