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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Wer haftet bei Mängeln-Handwerker oder Bauleiter?
Wer ist verantwortlich bei unsachgemäß ausgeführten Arbeiten, die Handwerksfirma, oder das Baudienstleistungsunternehmen, welches die Handwerksfirma als Subunternehmen engagiert hat?
Es wird zum Beispiel ein neues Abwasserrohr gelegt und das Abwasser des Hauses läuft über das neue Rohr nach draußen. Dabei wird vergessen, das alte Rohr zu verschließen. Im Laufe der Zeit nisten sich Ratten hinter der neu erstellten Badezimmerwand ein und üble Gerüche sind die Folge. Wer trägt die Kosten für die Mängelbeseitigung? Ist nicht die Sanitärfirma in der Pflicht, da sie eine Fachfirma ist und das totgelegte Rohr hätte verschließen müssen? ![]() Wer weiß eine Antwort? |
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#2
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AW: Wer haftet bei Mängeln-Handwerker oder Bauleiter?
Der Vertragspartner ist verantwortlich. Mit dem Handwerker haben sie keinen Vertrag.
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#3
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AW: Wer haftet bei Mängeln-Handwerker oder Bauleiter?
Vielen Dank für die Antwort. Wie ist der Fall zwischen den beiden? Der Baudienstleistener wäre in diesem Fall der Auftragsgeber, der Sanitärbetrieb der ausführende Handwerker. Wer ist hier der Vertragspartner?
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#4
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AW: Wer haftet bei Mängeln-Handwerker oder Bauleiter?
Der Bauherr hat keinen Vertrag mit dem Handwerker.
Der Bauherr hat einen Vertrag mit dem Baudienstleister. Dann sind diese Vertragspartner. Der Baudienstleister hat einen Vertrag mit dem Handwerker. Dann sind diese Vertragspartner. Der Bauherr wendet sich nun an seinen Baudienstleister, der Baudienstleister an den Handwerker. |
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#5
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AW: Wer haftet bei Mängeln-Handwerker oder Bauleiter?
Heißt das, daß am Ende doch der Handwerker haften muß? Wenn zum Beispiel ein Streit zwischen Baudienstleistener und Handwerker besteht, wer die Kosten übernimmt, wäre denn dann nicht der Handwerker rechtlich der Zahlende, da er die Arbeit nicht vollendete?
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#6
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AW: Wer haftet bei Mängeln-Handwerker oder Bauleiter?
Bisher wurde geklärt, wer Vertragspartner ist.
Wie lautet ihr Auftrag an den Baudienstleister. Wenn dort der Verschluss nicht enthalten war, dann kann auch kein Verschluss erfolgen. Dann ist es Ihr Problem! Die Arbeiten wurden von Ihnen abgenommen. Hat der Baudienstleister vergessen, den Auftrag weiter zu geben, dann haftet er. Hat der Handwerker den vergessen, dann haftet dieser. |