![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hadschriftliches Testament mit falschem Datum
Ein schwer Krebskranker verfasst im Dez. 2008 sein handschriftliches Testament und verstirbt dann im April 2009 an seinem Krebsleiden. Bei der Testamentseröffnung stellt sich heraus, der Erblasser versehentlich das Datum nicht "2008", sondern Dez. "2009" als Erstellungsdatum eingetragen. Für die Testamentsverfassung im Dez. 2008 gibt es Zeugen. Dez. 2009 wäre ja auch völlig paradox.
Was kann/muß die Ehefrau tun, damit das Testament Gültigkeit erlangt? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Hadschriftliches Testament mit falschem Datum
Ein Testament ist beim Gericht abzugeben!
Wenn es dass eizige ist, wird dass Datum keine Rolle spielen. Es kommt wohl mehr auf den Willen des Testamenterrichters an als auf das Datum. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| als Nichte trotz Testament der Tante erbberechtigt? | Cornelia | Erbrecht | 1 | 25.05.2008 12:52 |