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| Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,... |
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Habe ich trotzdem noch eine Chance???
Hallo zusammen,
seit den 18.05.2006 bin ich nun geschieden. Bei der Scheidung wurde dann gleich alles vereinbart, Sorgerecht und Umgangsrecht. Da habe ich wohl alles verkehrt gemacht, was man verkehrt machen kann, denn ich habe mich auf die Worte des Richters verlassen. Damit ihr das alles noch mal nachvollziehen könnt, werde ich die Geschichte in Kurzform wiederholen. August 2003 Trennung (Kinder waren da 2 und 4 Jahre), danach hin und wieder Besuche meiner Kinder in Hamburg. Aufgrund meiner erfolgende Arbeitslosigkeit waren, regelmäßige Besuche in Hamburg nicht mehr möglich, was ich meiner EX zwar sagte, aber sie den Kindern wohl nicht, denn nach längerer Zeit als ich wieder fahren konnte, sagte meine Sohn“ Ich wäre ja gar nicht wiedergekommen. Und auch von den Schwiegereltern wurde ich nur als Lügner beschimpft und das ich meinen Kindern eh nicht bieten kann. Dann wurde ich von meiner EX noch gefragt mit welchen Recht ich eigentlich Sorgerecht haben will. Obwohl meine EX immer wieder behauptete das meine Kinder mich nicht sehen wollen und auch nicht mehr mit mir sprechen möchten, haben sie mich doch nett empfangen und auch mit mir gesprochen, es war zwar nicht viel, aber sie rannten immer wieder zwischendurch zu den Großeltern rüber, sie wohnten gleich unten nebenan und man konnte über die Terrasse zu ihnen laufen. Alle Besuche verliefen eigentlich in meinen Augen positiv bis es denn im September 2004 von meiner EX hieß, das meine Tochter (da war sie 3 Jahre und 3 Monate) andeutete das Papa aua gemacht hätte und sie hätte dabei auf alle ihre Körperteile gedeutet. Da war ich echt fassungslos, denn ich habe meine Tochter niemals geschlagen und selbst Arztberichte darüber gab es nie, dass sie misshandelt worden wäre. 2 Monate später kam es dann noch schlimmer, da habe ich ein Attest von Ihr bekommen, das von einer Kinderpsychologin ausgestellt wurde, in das sie schrieb, das meine Tochter wahrscheinlich von mir sexuell missbraucht wurde. Das hat mir den Boden unter den Füßen total weggerissen. Ich habe immer gehofft, dass man diese Vorwürfe irgendwie gemeinsam aus den Weg räumen könne, aber alle meine Wege übers Jugendamt, Kinderschutzbund und auch das Gericht haben Fehlgeschlagen. In der Zwischenzeit folgte dann noch ein Attest von der Kinderpsychologin, wo sogar drin stand, das der Kindesvater Alkoholprobleme hätte, wobei die Frau mich noch nie im Leben gesehen hat. Bei einer Logopädin malte meine Tochter (da war sie schon 4) 2 Zeichnungen die immer wieder mit einen Penis in Verbindung gebracht wurde, außerdem gab es bei der Logopädin eine Puppe mit einen Penis, die soll meine Tochter am Penis geküsst haben und dazu gesagt haben „Papa hat auch einen großen Penis“. Daraufhin wurde dann auch der 2. Termin beim Kinderschutzbund abgesagt. Der 1. Termin wurde schon von meiner EX abgesagt, weil sie sich angeblich nicht wohl fühle. Ich bat darum mir das zu erklären, aber es hieß nur von ihren Anwalt, das es den Verdacht gegen mich erhärten würde und man es nicht verantworten könne, dass ich meine Kinder sehe. Dann kam es zu einer Begutachtung, die Gutachterin wurde vom Gericht bestellt. Obwohl meine Kinder mit mir spielten mit mir redeten und nie einen ängstlichen Eindruck machten, wurde alles was meine Person traf negativ dargestellt, nach den die Gutachterin mich vielleicht 3 Stunden Insgesamt kannte, wurde sogar schon ein Täterprofil über erstellt. Seit diesen tag es war der 28.01.2006 habe ich meine Kinder nicht mehr gesehen und davor waren es auch schön über 12 Monate, wo ich gebettelt und gefleht habe, meine Kinder mal wieder sehen zu dürfen, aber da es laut Jugendamt, Gericht und Kinderschutzbund nur um das Kindeswohl ging habe ich nie eine Chance bekommen. Es hieß immer nur, dass die Kinder mich nicht sehen wollen, das stand aber nie in den Berichten drin, sondern hat immer nur meine EX gesagt. Eine Bewertung des Gutachtens wurde als negativ bewertet, was aber den Gericht, keine große Bedeutung schenkte, weil es nicht rechtzeitig fertig werden konnte und erst am Verhandlungstag per Fax zu ging. Die gegen mich vorgehaltenen Missbrauchsvorwürfe, worden auch nur kurz angedeutet. Danach habe ich dann eben alles falsch gemacht. Da es mir nur um die Informationen über meine Kinder ging habe ich auf das Sorgerecht verzichtet und meine EX muss mir dafür alle 3 Monate einen Bericht über meine Kinder schreiben. Das Umgangsrecht ruht, weil meine Kinder in Therapie wären, wobei ich aber erfahren habe, das mein Sohn gar keine Therapie macht und meine Tochter hin und wieder noch bei der Logopädin und Kinderpsychologin wäre. Die Berichte die ich alle 3 Monate bekomme sind auch jeweils nur 5 kurze Sätze Kind. Auch die Vorschläge von der Gutachterin worden nicht wahrgenommen außer, dass sie das alleinige Sorgerecht haben sollte, denn nebenbei stand da auch noch, das mein Sohn eine Therapie machen sollte um den Kontakt zum Vater wieder aufzubauen und das meine Tochter in einen Integrations- Kindergarten wechseln sollte, aber das alles wurde nicht befolgt. Als ich nach der Scheidung meine Kinder dann schrieb, kam dann die nächste Beschwerde meiner EX und da schrieb mir das Jugendamt, dass es für meine Kinder nicht förderlich wäre wenn ich ihnen schreiben würde. Selbst das habe ich dann gelassen aber regelmäßig Geburtstags- oder auch andere Feiertagskarten geschickt. Mein letztes aktuelle Foto von den Kindern habe ich bekommen als mein Sohn eingeschult wurde und nun kommt er in die 3. Klasse. Mit meinen Anwalt habe ich wohl auch irgendwie die falsche Person gefunden, denn er tat nur das nötigste, aber ich bekomme ja auch nur Prozesskostenhilfe. Eine Umgangsklage hat er auch nie gemacht, weil er meinte, dass man meine EX nicht zwingen könne, dass ich meine Kinder sehe. Medizinische Atteste das es meinen Kindern irgendwie schlecht geht oder das sie irgendwelche Spuren von Gewalt oder Missbrauch erlebt hätten gibt es nicht. Alles fing erst an nach den Besuch bei der Kinderpsychologin und auch gab es gegen mich nie eine Anzeige in dieser Art. Selbst alle Gerichtsurteile die mit Umgangsrecht und Sorgerecht zu tun haben fanden für mich nie Anwendung, es hieß immer nur zum Wohle der Kinder. Ich sehe auch fest dazu, dass das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen muss, aber ich habe meinen Kindern niemals Gewalt angetan, aber ich habe da gegen Wände gesprochen und nie die Chance bekommen, dass man mir mal entgegenkommt und hilft den Kontakt zu meinen Kindern wieder aufzubauen. Ich finde es einfach nur erschreckend, wie einfach es geht, seine Kinder zu entfremden. Ich weiß dass ich in vielen Dingen hier wenn nicht sogar in allen Dingen im Kampf um die Kinder versagt habe und mir auch schon gesagt wurde, dass ich abwarten und hoffen müsse, das die Kinder eines Tages wenn sie größer sind kommen und fragen. Ich habe leider in diesen Dingen wenig Erfahrung und kann mich da auch nie so richtig bei den Behörden durchsetzen, aber sollte es dennoch eine Möglichkeit geben, dann würde ich einen neuen Start wagen, dafür müsste man aber auch einen Anwalt haben, der wirklich alles versucht was möglich ist, auch wenn er nur von mir die bewilligte Prozesskostenhilfe erhält. Da ich in Bremen wohne und meine Kinder in Hamburg, müsste der Anwalt schon in Hamburg sein, denn mein Anwalt wollte knapp 300,.€ von mir für die 2 Termine in Hamburg und da ich in Insolvenz bin ist das einfach nicht möglich. Ich freue mich, dass ihr alles gelesen habt und nehme gerne Eure eventuellen Vorschläge an, aber natürlich auch Kritiken, denn ich weiß dass ich mehr als falsch gehandelt habe, aber kann es nicht rückgängig machen, aber daraus lernen, es besser zu machen, wenn noch die Chance besteht. Ich möchte Euch noch sagen, das meine Kinder zwischen der Trennung und den ersten Missbrauchsvorwürfen nie bei mir waren oder übernachtet haben. Die Besuche waren immer in Hamburg und auch immer mit der Kindesmutter zusammen und die Kinder waren nie alleine mit mir. Auch gab es nur einige Tage mit der Ich und meine Tochter alleine war, da war sie 2 Jahre und das soll nun mein Verhängnis sein, dass ich die Kinder gar nicht mehr sehe. Ich kann Euch wirklich nur versichern, dass ich meinen Kindern nie was böses angetan habe und niemals antun würde, aber selbst das hat bei allen Behörden keinen Erfolg gebracht. Da wurde sozusagen alles erfüllt, was die Mutter sich erträumt hat. Liebe Grüße aus Bremen Jens |
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AW: Habe ich trotzdem noch eine Chance???
Hallo Jens,
die eingehende Schilderung des Sachverhalts hat mich mehr als Betroffen gemacht. Ungeachtet dessen kann man aus den Schilderungen entnehmen, dass die von der geschiedenen Frau gegen den Kindsvater vorgebrachten Anwürfe hinsichtlich angeblicher sexueller Belästigung der Tochter schon sehr "berechnend" erscheinen, zumal bekannt ist, dass in solchen Fällen Gerichte und Behörden sehr empfindlich reagieren und das alleinige Sorgerecht der Kindsmutter zusprechen und zudem den Kindsvater darauf hinweisen, dass dessen Wunsch auf Aufrechterhaltung des Kontaktes dem Wohle der Kinder abträglich wäre. Seltsamerweise nehmen in den letzten Jahren solche Anschuldigungen immer weiter zu. Ziel ist dabei, den Kindsvater in der Öffentlichkeit so zu diskreditieren, dass er weder das Sorgerecht noch Umgangsrecht / Besuchsrecht erhält und so von den gemeinsamen Kindern auf Dauer gesehen langsam aber sicher "getrennt" wird. Erschwerend kommt hinzu, dass selbst, wenn sich die Vorwürfe "in Luft" auflösen würden, immer etwas Negatives am Kindsvater hängen bleibt. Auch das ist denjenigen, die solche Anschuldigungen in die Welt setzen, bekannt. Als Außenstehender ist es nicht leicht, Partei für jemanden zu ergreifen, weil man die genaue Aktenlage nicht kennt und denjenigen für den man Partei ergreift, auch nicht. Trotzdem scheint im vorliegenden Fall die Darstellung des Sachverhalts schlüssig und glaubhaft. Ob die Einschaltung eines Fachanwalts für Familienrecht hilfreich erscheint kann dieseits nicht beurteilt werden. Andererseits aber kann man auch nicht mehr verlieren, als man bislang ehedem schon verloren hat. Wenn die E-mail Anschrift angegeben ist, bitte in den nächsten Tagen dort nachschauen. Wenn keine E-mail Anschrift angegeben ist, bitte eine angeben, damit Informationen über Anwälte in Hamburg weitergegeben werden können. Abschließend sei noch der Hinweis erlaubt, dass es natürlich auch Fälle gibt, wo tatsächlich sexueller Missbrauch vorliegt, weshalb es für die Gerichte und Behörden nicht leicht ist, rechtlich einwandfrei zu ermitteln, ob in einem Fall sexueller Missbrauch vorliegt oder nicht. Die Gerichte geben daher zumeist ein kinderpsychologisches Gutachten in Auftrag und stützen Ihre Entscheidung - also ihr Urteil - auf das Gutachten. Freundliche Grüsse Betroffener ( in Sachen Elternunterhalt ) |
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#3
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AW: Habe ich trotzdem noch eine Chance???
Habe eben meine Emailadresse geändert.
Ich stehe ja auch dafür das Kindeswohl an erster Stelle stehen muss, aber bevor man einen Vater die KInder entfremdet, sollte man sich aber auch mit den Kindesvater beschäftigen. Wie glaubhaft klingt denn eine Kinderpsychologin, die jemanden mit Alkoholprobleme diagnostiziert, wenn man den Menschen noch nie vorher gesehen hat. was hat eine anatomische Puppe bei einer Logopädin zu suchen. Wenn ich mir sicher wäre, dass sich ein Anwalt in Hamburg finden würde, der sich auch bei nur Prozeßkostenhilfe wirklich ins Zeug legt und alles mögliche versucht, dann würde ich ja alles nochmal aufrollen. LG Jomy |
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#4
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AW: Habe ich trotzdem noch eine Chance???
Hallo,
leider ist die E.mail Anschrift für mich nicht sichtbar. In der Sache selbst teile ich die Auffassung, dass man sich auch mit dem Kindsvater beschäftigen sollte und dass eine Kinderpsychologin, die einem bei ihr noch nie persönlich vorstellig gewordenen Menschen Alkoholprobleme diagnostiziert, wenig glaubhaft klingt. Ob sich in Hamburg ein Anwalt finden würde, der sich auch bei nur Prozeßkostenhilfe wirklich ins Zeug legt und alles Mögliche versucht, kann diesseits nicht beurteilt werden. Unabhängig davon gibt es in Hamburg entsprechende Kanzleien und es käme auf einen Versuch an dort anzufragen, ob das Mandat übernommen wird. Freundliche Grüsse Betroffener ( in Sachen Elternunterhalt ) |
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