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Themen-Optionen |
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#1
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Grundstücksverbot
Wenn ein Eigentümer(A) einer 2 Parteien WEG einer Person (B) Grundstücksverbot erteilt, der 2. Eigentümer (C) der WEG aber Chef von (B) ist und dessen Firma das gemeinsame Grundstück der WEG als Sitz hat, ist das Grundstücksverbot dann rechtens bzw. durchzusetzen?
Verhält sich die Lage grundlegend anders wenn (B) privat zu Besuch bei (C) ist? ![]() Danke schonmal |
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#2
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AW: Grundstücksverbot
Es ist eine WEG, deshalb hängt dies von den Eigentümern ab. Es ist Gemeinschaftseigentum.
Es kann nur das Betreten der eigenen Wohnung verboten werden. Nur wenn gesetzliche Regelungen greifen kann ein Eigentümer ein Hausverbot aussprechen. Der Besucher droht oder eine Körperverletzung liegt vor.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |