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  #1  
Alt 02.12.2010, 21:57
brunesko brunesko ist offline
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Registriert seit: 02.12.2010
Beiträge: 2
brunesko befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Grundstücksverbot

Wenn ein Eigentümer(A) einer 2 Parteien WEG einer Person (B) Grundstücksverbot erteilt, der 2. Eigentümer (C) der WEG aber Chef von (B) ist und dessen Firma das gemeinsame Grundstück der WEG als Sitz hat, ist das Grundstücksverbot dann rechtens bzw. durchzusetzen?
Verhält sich die Lage grundlegend anders wenn (B) privat zu Besuch bei (C) ist?

Danke schonmal
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  #2  
Alt 03.12.2010, 12:07
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Grundstücksverbot

Es ist eine WEG, deshalb hängt dies von den Eigentümern ab. Es ist Gemeinschaftseigentum.
Es kann nur das Betreten der eigenen Wohnung verboten werden.
Nur wenn gesetzliche Regelungen greifen kann ein Eigentümer ein Hausverbot aussprechen. Der Besucher droht oder eine Körperverletzung liegt vor.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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