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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Grundstücksgrenze zum Nachbarn
Hallo Ihr Leidensgenossen!
Vor ca. 6 Jahren baute unsere Nachbarin ohne unseres Wissens einen neuen Zaun zwischen unseren Grundstücken erstellen lassen. Sie war etwas pikiert, als ich scherzhaft bemerkte, dass sich der Zaun doch hoffentlich genau auf der Grenze befindet. Sie gab zur Antwort, dass wir uns wegen evtl. Unstimmigkeiten nicht streiten sollten. Jetzt waren vor einigen Tagen Vermessungsleute der Stadt auf unserer Straße. Ich nutzte die Gelegenheit und bat die Herren, mir dort eine Markierung am Gehsteig anzubringen, wo sich die Grenze genau befindet. Ich habe dann 12 cm gemessen. D.h. der neue Maschendrahtzaun sitzt mit der Achse der Pfosten exakt 12 cm auf unserm Grundstück. Und das auf einer Länge von über 30 m. Wie soll ich mich verhalten? Hat jemand ähnliche Probleme gehabt - und dann wie gelöst? Vielen Dank im Voraus Cocktail |
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#2
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AW: Grundstücksgrenze zum Nachbarn
Guten Morgen,
hat denn früher schon mal eine Einfriedung zwischen Ihren Grundstücken bestanden, da Sie vom "neuen Maschendrahtzaun" (erinnert mich an den Song vom Raab) schreiben. Auch Ihren Hinweis, dass Sie 12 cm gemessen haben, verstehe ich nicht. Was für 12 cm meinen Sie? Und die Achse (welche Achse) der Pfosten steht auf Ihrem Grundstück? Hier müsste man doch schon genauere Informationen habe, um helfend antworten zu können. Vielleicht soviel. Bestanden oder bestehen Grenzsteine? Oder gibt es jetzt nur die Markierung, die Sie durch den Vermessungstrupp haben anbringen lassen? Sie können Sich von Ihrem örtlichen Katasteramt gegen Entgelt einen Lageplan ausdrucken lassen. Aus diesen Lageplänen gehen die vermaßten Grenzen (meist mit Hinweis auf vorhandene Grenzsteine/oder Grenzpunkte) hervor. Aus diesem Plan können Sie eindeutig entnehmen, wo die Grenzen des Grundstückes von Ihnen und von Ihrer Nachbarin liegen. Dann wissen Sie auch, ob der gezogene Zaun richtig sitzt oder nicht. Steht der Zaun wirklich - nach Lageplan - auf Ihrem Grundstück gibt es auch wieder mehrere Möglichkeiten. Entweder Ihre Nachbarin nimmt anhand des von Ihnen zu führenden Nachweises der Grenzpunkte diese an und versetzt den Zaun, oder Sie weigert sich mit dem Hinweis, dass der Lageplan nicht stimmt -und auch nicht die Markierung, die Sie haben setzen lassen (wobei diese ungültig sein kann, da es sich nicht um eine offizielle Einmessung gehandelt hat). Dann müssen Sie ggf. Ihr Grundstück neu vermessen lassen (kostet) und haben dann den Nachweis der Grenze. Ob das alles wirklich sein muss, müssen Sie entscheiden. |
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#3
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AW: Grundstücksgrenze zum Nachbarn
Die 12 cm, die der Zaun der Nachbarin auf unserem Grundstück steht, sind Fakt, bewiesen durch städtische Vermessung und den Lageplan vom Katasteramt. – In einigen Jahren plane ich, das Grundstück effizient zu bebauen. Einer am Anderen Grundstück anschließenden Garage würden genau die 12 cm fehlen.
Das sind Zukunftspläne, aber ich will wissen, ob nach mehreren Jahren Gewohnheitsrecht besteht und die Nachbarin sich erfolgreich weigern kann, den Zaun zu versetzen. Zur Zeit möchten wir keine Auseinandersetzung, da die Dame höchst neurotisch veranlagt ist. Wie sind unsere Chancen, später unser Recht zu bekommen? Nach meinem Rechtsempfinden müsste das gut gehen, aber ich bin kein Jurist. P.S. Apropos Stefan Raab: Der Name Gina erinnert mich immer an die schönste Frau Italiens: Gina Lollobrigida! (Vor einigen Jahren) – Sehr angenehmes Pseudo. Vielen Dank für Ihre Einsatzbereitschaft |
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#4
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AW: Grundstücksgrenze zum Nachbarn
Hallo,
wenn Sie die genannten detaillierten Angaben haben, können Sie den Eingriff in Ihr Grundstück nachweisen. Viel Zeit würde ich an Ihrer Stelle hier nicht mehr verlieren. Man könnte Ihnen später mal vorwerfen, dass Sie bereits gewusst haben, dass Ihre Nachbarin den Zaun auf Ihrem Grundstück gesetzt hat. Sofern Sie da etwas rechtlich fundiertes plagt, holen Sie sich doch anwaltlichen Rat (Beratungen sind meist sehr kostengünstig = eigene Erfahrung). Dann wissen Sie genau, welche Schritte Sie bereits jetzt unternehmen können. Gerade bei der von Ihnen beabsichtigten Teilung des Grundstückes mit anschließendem Parzellenverkauf wäre es wichtig zu wissen, ob Ihnen die fehlenden 12 cm später einmal wieder zugerechnet werden können. Viel Glück bei der Rückeroberung. Geändert von admin (10.09.2005 um 19:57 Uhr). |
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#5
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AW: Grundstücksgrenze zum Nachbarn
Danke, liebe Gina!
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#6
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AW: Grundstücksgrenze zum Nachbarn
Mit einem Plan können Sie zwar ungefähr einmessen, was aber nicht geglaubt werden muss.
Bestehen Zweifel an der Grenzführung teilen Sie das dem Nachbarn mit. Wenn Sie sich nicht einigen können, dann müssen Sie einen Vermesser bestellen. Diesen bezahlen nach BGB immer beide Eigentümer, egal wer vorher Recht hatte. Steht der Zaun auf Ihrem Grundstück, dann muss der Nachbar diesen umsetzen, wenn er einfrieden muss. Schauen Sie ins Nachbarschaftsrecht wer für die Einfriedung zuständig ist. Sind Sie es, dann müssen Sie einen neuen Zaun ziehen. |
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#7
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AW: Grundstücksgrenze zum Nachbarn
Hallo Cocktail,
wir haben auch gerade das Procedere einer Grenzwiederherstellung hinter uns. Bei uns war ein Grenzpunkt ca. 40cm versetzt. Wenn es für Dich noch relevant ist, kannst Du unsere Erfahrungen gerne hier nachlesen: http://www.primacom.net/grenzpunkt/ Viele Grüße, Diana |