![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Thema bewerten |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Grundstückseinfriedung
Bei der Bebauung eines ehemaligen, gemeindeeigenen Grundstücks in Nordrhein-Westfalen - genutzt vor der Bebauung als Kinderspielplatz - werden auf beiden Grundstücksseiten hölzerne Jäber-Zäune mit übernommen, die auf dem Grundstück stehen. Einer dieser Zäune bedarf nun der Renovierung. Ist dies Angelegenheit des Grundstückeigentümers oder haben sich die Grundstücksnachbarn daran zu beteiligen? Gibt es eine Regelung, wer für welche Grundstücksseite und den Zaun dort verantwortlich ist?
|
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Grundstückseinfriedung
Geregelt ist die Einfriedung im Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes in § 32 Einfriedigungspflicht.
http://www.baurecht.de/Nachbarschaftsgesetz.html |