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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 09.04.2007, 14:50
hague hague ist offline
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Registriert seit: 09.04.2007
Beiträge: 1
hague befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Grundstückseinfriedung

Bei der Bebauung eines ehemaligen, gemeindeeigenen Grundstücks in Nordrhein-Westfalen - genutzt vor der Bebauung als Kinderspielplatz - werden auf beiden Grundstücksseiten hölzerne Jäber-Zäune mit übernommen, die auf dem Grundstück stehen. Einer dieser Zäune bedarf nun der Renovierung. Ist dies Angelegenheit des Grundstückeigentümers oder haben sich die Grundstücksnachbarn daran zu beteiligen? Gibt es eine Regelung, wer für welche Grundstücksseite und den Zaun dort verantwortlich ist?
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  #2  
Alt 10.04.2007, 23:12
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Grundstückseinfriedung

Geregelt ist die Einfriedung im Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes in § 32 Einfriedigungspflicht.

http://www.baurecht.de/Nachbarschaftsgesetz.html
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