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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Grundstückgrenze / Baustelle
Hallo,
ich besitze ein Reihenendhaus im Bundesland Bremen. Über die ganze Länge des Hauses/Gründstückes (ca. 40m)stand bis vor 2 Monaten ein Gebäude direkt auf der Grundstückgrenze bzw direkt an unsere Giebelwand gebaut. Dieses wurde abgerissen. Der Baubeginn für den Neubau auf dem ca. 2000 qm grossen Grundstück erfolgt erst Mitte September. Das Grundstück ist zu den öffentlichen Straßen mit einem Bauzaun gesichtert, jedoch nicht zu unserem Grundstück. Einen Zaun kann ich bisher nicht ziehen, da das Baugrundstück ca. 50-60 cm tiefer liegt, und meine Grundstückgrenze langsam zu dem tieferen Grundstück abrutscht. Ist der Bauherr verplichtet einen Bauzaun zu meinem Grundstück zu ziehen, bzw muss er die Grenze so herrichten, dass ich einen Zaun ziehen kann, obwohl noch keine Bautätigkeiten aufgenommen wurden? Vielen Dank für eine Info. Gruss Geändert von admin (16.09.2005 um 10:48 Uhr). |
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#2
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AW: Grundstückgrenze/Baustelle
Guten Morgen, ich weiß leider nicht, welche Einfriedungspflicht in Bremen gilt. Hier in Nds. besagt die rechtliche Ausführung, dass der Eigentümer des Grundstücks, das von der Straße gesehen links liegt, zum rechten Nachbargrundstück einfrieden muss.
Sofern Ihr Grundstück nun wegen des fehlenden Zaunes abrutscht, besteht offensichtlich eine Gefahr zumindest eine Beeinträchtigung Ihres Grundstückes. Erkundigen Sie sich doch bei Ihrem zuständigen Bauaufsichtsamt nach der Abstützungspflicht zu Ihrem Grundstück. Dort wird man Ihnen sagen können, ob und wer dieses tun muss. |
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#3
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AW: Grundstückgrenze / Baustelle
Hallo,
hier ein Auszug aus dem Nieders. Nachbarschaftsrecht. Bremen hat angeblich kein Nachbarschaftsrecht und plant keines einzuführen. FÜNFTER ABSCHNITT Bodenerhöhungen § 26 NachbG Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muss einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, dass eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Bodenbewegungen ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über. Ich denke, dass gilt auch für Bodenabtrag, denn wir haben dass gleiche Problem mit unserem rechten Nachbarn. Normalerweise müssten wir da Einzäunen, aber so lange er nicht absichert, können wir nichts machen. Aber er hat es auch eingesehen und setzt wenn er eingezogen ist eine Mauer/Winkelstützen. |
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#4
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AW: Grundstückgrenze / Baustelle
Sie sollten sich jetzt nicht so auf den Zaun stürzen.
Sie schreiben, Ihr Haus und das Haus des Nachargrundstücks waren Grenzbebauung. Wenn dort wieder Bauarbeiten sind, dann sollten Sie auf Ihr Haus aufpassen, dass es nicht abrutscht. Da das Grundstück tiefer liegt, wird auch die Baugrube tiefer liegen. Rufen Sie das Bauamt an und lassen den Bau erst einmal stoppen. Dann wird geklärt ob eine Spundwand her muss. Dann klären Sie gleich das Abrutschen Ihres Grundstücks. |