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Grundstücke neu vermessen – Zaun steht nicht mehr auf Grenze und ist zusätzlich baufä
Hallo,
vorab - ich bin ganz neu hier und erhoffe mir hier einige Tipps. Habe mich hoffentlich an alle Regeln gehalten, wenn nicht, bitte etwas nachsichtig sein - ist mein erstes Mal ;-) Die Grundstücke in einer Siedlung wurden neu vermessen. Nach dieser Vermessung steht ein Zaun zwischen zwei Nachbarn (A und B) ca. 30 cm versetzt – somit nicht mehr auf der Grenze. Dies zu Ungunsten von Nachbar A. (30cm auf 40m Länge). Zusätzlich ist der Maschendrahtzaun absolut löchrig, verrostete Drähte stehen gefährlich ab und neben die „schwebenden“ Metallpfosten wurden provisorisch Holzpfosten gehämmert (diese sind auch wackelig) – kurz gesagt, die Standfestigkeit des Zauns ist nicht mehr gegeben (mal abgesehen von der Optik). Nachbar A hat Nachbar B angesprochen, dass ein neuer Zaun gezogen werden sollte, wegen des Zustandes des Zaunes. Kosten zu gleichen Teilen, wie es in NRW so die Regel ist. Nachbar B sah nach seiner Prüfung des Zaunes aber keine Veranlassung den Zaun neu zu ziehen, er sei in einem noch guten Zustand! Welche Möglichkeit hat Nachbar A nun? Ein Gutachter würde 100%ig bestätigen, dass die Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet ist, auch weitere Holzpfosten wären nur eine Übergangslösung. Mal abgesehen von den Löchern und losen Drähten. Aber so ein Gutachten kostet – wer muss das bezahlen? Außerdem überflüssig! Außerdem steht der Zaun ja nicht mehr auf der Grenze, sondern zu Ungunsten von Nachbar A. Natürlich will Nachbar B keinen neuen Zaun, der würde nur kosten und ihm sein Grundstück verkleiner und er müßte sogar Kirschlorbeer-Sträucher stutzen die nun in Nachbar A´s Garten rüberwachsen. Apropos, darf Nachbar A verlangen, dass die Büsche bis zur Grenze hin geschnitten werden? Mit reden kommt Nachbar A nicht weiter. Hat hier einer eine Idee, wie man zu einem neuen Zaun auf der Grenze kommt? Am besten Kosten geteilt? Aber im schlimmsten Fall würden wir dem lieben Frieden willen auch alles selber bezahlen. Ich scheue mich davor einen Brief zu schreiben, werde es aber wohl tuen müssen, weil ich glaube ich sonst die Sache stillschweigend hinnehme, oder? Um Ratschläge oder freundliche Redewendungen für einen Brief wäre ich sehr dankbar. |
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#2
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AW: Grundstücke neu vermessen – Zaun steht nicht mehr auf Grenze und ist zusätzlich b
Ein Gutachten zahlt zuerst der, der es bestellt hat. Ob dies das Gericht nachher genauso sieht, weiß man nicht. Hierzu ist einigen zu klären.
Fotos oder auch Zeugen können behilflich sein. Wenn die Einfriedung nicht mehr standsicher usw. ist, dann wird der Nachbar schriftlich aufgefordert gemeinsam eine neue Einfriedung zu erstellen. Beteiligt er sich nicht, dann erstellt man selbst eine Einfriedung und klagt notfalls die hälftigen Kosten ein. Dann könnte der Nachbar auch dazu verurteilt werden, das Gutachten zu bezahlen. Ist die Einfriedung noch i. O. dann kann A nach meinem Empfinden, wegen der Umsetzung von 30 cm, den Nachbarn nicht an den Kosten beteiligen. Auch wenn die Einfriedung auf dem Grundstück von A steht, gehört er beiden Nachbarn. Wegen der Pflanzen müsste geprüft werden, inwieweit beide Nachbarn Eigentümer sind, BGB § 923 Grenzbaum Abs. 3 und http://www.juraforum.de/lexikon/baeume Gilt dies nicht, würde ich den Nachbarn auffordern, einen Rückschnitt bis zur Grenze vorzunehmen, mit Fristsetzung. Der Rückschnitt ist in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten. Bleibt die Fristsetzung fruchtlos, kann Selbsthilfe vorgenommen werden. Kosten trägt dann der Nachbar.
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