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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 01.03.2010, 09:03
sabse sabse ist offline
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Registriert seit: 01.03.2010
Beiträge: 2
sabse befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
grundstück 1958 falsch vermessen

unser grundstück wurde 1958 vermessen.daraufhin haben meine eltern ein einfamilienhaus darauf gebaut mit einer kleinen garage. die nachbarn haben ca. 5 jahre später gebaut. jetzt wurde 1981 festegestellt, dass die grundstücke damals falsch vermessen wurden. 20 cm unserer garage stehen auf dem nachbargrundstück - eben seit damals. wir wollten dafür ein stück garten abtreten, da die garage ja gemauert ist und es ein zu grosser aufwand wäre, diese abzureissen. aber der nachbar besteht jetzt seit neuestem (jahr 2009) darauf, dass wir die garage abreissen und versetzt neu bauen. kann er das denn verlangen? per anwalt geht das jetzt schon hin- und her. aber es wird keine lösung gefunden. der anwalt der gegenpartei besteht auf den abriss - unserer auf eine andere lösung. alles ist mit sehr hohen kosten verbunden - das ist eben nicht leicht für uns. leider gibt es auch keine schriftlichen unterlagen aus dieser zeit und auch nicht von 1981 dass wir (mündlich - zeugen gibt es allerdings schon - unsere anderen nachbarn) dem nachbarn die falsch vermessenen 20 cm abkaufen wollten oder eben finanziell einen ausgleich schaffen wollten. auch die lösung mit dem gartenanteil (zaun entsprechend versetzen) möchte und wollte er eben nicht.
kann uns hierzu jemand helfen bzw. einen rat geben? vielen dank schonmal.
wie gesagt: die beiden häuser und auch die garagen stehen seit 1958 bzw. 1963 - vielleicht gibt es auch hier eine verjährung?
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  #2  
Alt 01.03.2010, 11:06
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: grundstück 1958 falsch vermessen

Wenn der Nachbar nicht auf den Vorschlag eingeht, sich verklagen lassen.
Weisen Sie Ihren RA auf das BGB § 912 Überbau; Duldungspflicht hin und schon ist die Angelegenheit geregelt.
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  #3  
Alt 01.03.2010, 11:38
sabse sabse ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2010
Beiträge: 2
sabse befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: grundstück 1958 falsch vermessen

vielen dank wahrsager! ich werds so machen!!
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grundstück


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