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Ich hab immer noch eine dringende Frage an die Experten unter euch!!
Also meine Frage lautet: ist es rechtens das man die Grundsteuer in gleicher Höhe entrichten muss wenn man etwa zweidrittel seines Grundstückes verkauft hat . Der verkaufte Teil ist bebaut worden und es wird eine gemeinschaftliche Auffahrt , welche am alten Haus vorbei führt genutzt. |
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