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  #1  
Alt 06.09.2011, 13:02
Ernst Ernst ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2007
Beiträge: 41
Ernst befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
grundschuld löschen

1. Kann jemand eine Grundschuld auch ohne Notar löschen lassen, wenn ein Löschungsbewilligungsbescheid der Bank vorliegt?
2. Welche Kosten würden bei einer Löschung von 100.000€ entstehen?

Gruß Ernst
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  #2  
Alt 06.09.2011, 15:57
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: grundschuld löschen

Die Grundschuldlöschungsurkunde kann selbst abgegeben werden.

Google macht es möglich
http://www.grundbuch.de/grundbuch-kosten.html
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 10.09.2011, 17:57
cruncc cruncc ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2009
Beiträge: 26
cruncc befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: grundschuld löschen

Zitat:
Zitat von Ernst Beitrag anzeigen
1. Kann jemand eine Grundschuld auch ohne Notar löschen lassen, wenn ein Löschungsbewilligungsbescheid der Bank vorliegt?
Der Löschungsantrag muss von allen Eigentümer unterschrieben werden; die Unterschriften hierfür müssen notariell beglaubigt werden.

Siehe http://dejure.org/gesetze/GBO/29.html
Zitat:
2. Welche Kosten würden bei einer Löschung von 100.000€ entstehen?
Für die Unterschriftsbeglaubigung fällt eine Gebühr gem. § 45 I KostO. in Höhe von EUR 51,75 + Schreibauslagen, Porto + UST an.

Beim Grundbuchamt fällt eine Löschungsgebühr in Höhe von EUR 103,50 (§ 68, 62.I KostO.)

@Wahrsager
Von der Bank erhält man eine Löschungsbewilligung.

Geändert von cruncc (10.09.2011 um 17:59 Uhr).
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  #4  
Alt 11.09.2011, 10:27
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: grundschuld löschen

Zitat:
Zitat von cruncc
@Wahrsager
Von der Bank erhält man eine Löschungsbewilligung.
Genau, es wurde ein Löschungsbewilligungsbescheid, was es auch immer ist, zugesandt!
Es ist eine Löschungsbewilligungs- Urkunde.

Was ist eine Löschungsbewilligung?
Bitte hier nachlesen was ist eine Löschungsbewilligung:
http://www.ansahl.com/Geld-und-Finan...willigung.html


Die Löschungsbewilligung stellt die Bank. Die beauftragt einen Urkundsbeamten mit der Unterschriftbeglaubigung. Die Unterschriftbeglaubigung wird von einem Notar, in Baden Württemberg von einem Ratsschreiber, in Hessen macht dies der Ortsgerichtsvorsteher, usw. beurkundet.

Zitat:
Zitat von cruncc
Der Löschungsantrag muss von allen Eigentümer unterschrieben werden; die Unterschriften hierfür müssen notariell beglaubigt werden.
Der „Jemand“ kann zur Löschung die Löschungsbewilligung selbst einreichen.

Die Unterschriftbeglaubigung erhält er auf dem Gericht vom beurkundenden Beamten. Er kann auch zum Notar gehen, oder die in seinem Bundesland ansässigen anderen Beamten die beurkunden dürfen.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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grundschuld löschen


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