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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 08.02.2010, 12:49
hahn.helmut hahn.helmut ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.07.2006
Beiträge: 8
hahn.helmut befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Grunderwerbsteuer

Hallo,,
Im Dezember 2009 kam vom Finanzamt eine Nachveranlagung und forderung
für die Grunderwerbssteuer von 2005 -2009 wegen Falschberechnung des Finanzamts. Kann diese Nachforderung auf die Nebenkostenabrechnung
Rückwirkend bis 2005 umgelegt werden wenn diese in der Nebenkosten Abrechnung
bisher abgerechnet wurde.
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  #2  
Alt 08.02.2010, 13:27
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.800
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Grunderwerbsteuer

Der BGH hat sich hierzu geäußert.
http://www.finanztip.de/recht/mietre...erspaetung.htm

Es gibt allerdings auch Verjährungszeiten für Forderungen von 3 Jahren, ob diese hier greifen, kann ich nicht finden!
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