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#1
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Grunderwerbsteuer
Hallo,,
Im Dezember 2009 kam vom Finanzamt eine Nachveranlagung und forderung für die Grunderwerbssteuer von 2005 -2009 wegen Falschberechnung des Finanzamts. Kann diese Nachforderung auf die Nebenkostenabrechnung Rückwirkend bis 2005 umgelegt werden wenn diese in der Nebenkosten Abrechnung bisher abgerechnet wurde. |
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#2
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AW: Grunderwerbsteuer
Der BGH hat sich hierzu geäußert.
http://www.finanztip.de/recht/mietre...erspaetung.htm Es gibt allerdings auch Verjährungszeiten für Forderungen von 3 Jahren, ob diese hier greifen, kann ich nicht finden! |
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