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#1
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Grundbucheitrag
Hallo
Habe vor 11 jahren ein Grundstück mit Wohnhaus gekauft.Aussenbereich-strasse am ortsausgang. In meinem Grundbuchauszug steht folgenes 1450qm Bauland 450qm Gartenland 350 qm ackerland Wohne auch in diesem Wohnhaus mit richtiger anmeldung. Heute hat man mir erklärt als ich nachfragte das dieses in meinem Grundbuch steht, ich pech hätte das wenn mein Haus abbrennt ich es eventuell nicht wieder aufbauen dürfte. Natürlich nicht selbst angesteckt. Das dieses im Grundbuch stehende 1450qm Bauland nichts zu sagen hat. Dann frage ich mich warum so etwas im Grundbuch steht und es plötzlich keine bedeutung haben soll. gruss gerdi |
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#2
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AW: Grundbucheitrag
Siehe Grundbuch und deren Eintragungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuch Ob dort gebaut werden kann geht aus dem Bebauungsplan hervor, der beim Bauamt eingesehen werden kann.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Grundbucheitrag
Es geht mir nicht darum ob ich noch etwas bauen will sondern falls etwas passiert Blitzschlag-Sturmschaden oder sonst eine Naturgewalt-Es kann doch nicht sein das ich danach dastehe und es nicht wieder so neu machen darf
wie es schon immer war! Warum steht denn so etwas im Grundbuch wenn es nicht gilt! gerdi |
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#4
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AW: Grundbucheitrag
Zitat:
Siehe bauen im Außenbereich! http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html Es ist der Bebauungsplan einzusehen. Dem Grundbuch ist es egal, was dort steht!
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#5
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AW: Grundbucheitrag
Hallo
Nach ihrer antwort ist es ausschlaggebend ob mein Grundstück mit Wohnhaus als Außenbereich gilt und unter §35 fällt oder Außenbereich und als Bauland gilt! Oder gibt es kein Bauland im Außenbereich! Ich dachte entweder ist ein Grundstück mit Wohnhaus, gebaut 1939 Top zustand,Bauland mit Wohnrecht und kann ja nicht plötzlich unter §35 fallen! Jetzt weiß ich garnichts mehr!!!!!!! gerdi |
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#6
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AW: Grundbucheitrag
Es ist Außenbereich in dem Bauen bis auf Ausnahmen § 35 nicht zulässig ist.
Die Frage kann nur auf dem Bauamt geklärt werden. Den Bebauungsplan, Flächennutzungsplan kennt hier keiner.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager Geändert von Wahrsager (10.08.2010 um 10:03 Uhr). |