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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 04.08.2010, 00:07
gerdi47 gerdi47 ist offline
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gerdi47 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Grundbucheitrag

Hallo

Habe vor 11 jahren ein Grundstück mit Wohnhaus gekauft.Aussenbereich-strasse am ortsausgang.
In meinem Grundbuchauszug steht folgenes

1450qm Bauland
450qm Gartenland
350 qm ackerland

Wohne auch in diesem Wohnhaus mit richtiger anmeldung.

Heute hat man mir erklärt als ich nachfragte das dieses in meinem Grundbuch steht, ich pech hätte das wenn mein
Haus abbrennt ich es eventuell nicht wieder aufbauen dürfte.

Natürlich nicht selbst angesteckt.
Das dieses im Grundbuch stehende 1450qm Bauland nichts zu sagen hat.
Dann frage ich mich warum so etwas im Grundbuch steht und es plötzlich keine bedeutung haben soll.

gruss gerdi
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  #2  
Alt 04.08.2010, 09:34
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Grundbucheitrag

Siehe Grundbuch und deren Eintragungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuch

Ob dort gebaut werden kann geht aus dem Bebauungsplan hervor, der beim Bauamt eingesehen werden kann.
__________________
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Wahrsager
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  #3  
Alt 04.08.2010, 13:54
gerdi47 gerdi47 ist offline
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gerdi47 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grundbucheitrag

Es geht mir nicht darum ob ich noch etwas bauen will sondern falls etwas passiert Blitzschlag-Sturmschaden oder sonst eine Naturgewalt-Es kann doch nicht sein das ich danach dastehe und es nicht wieder so neu machen darf
wie es schon immer war!
Warum steht denn so etwas im Grundbuch wenn es nicht gilt!
gerdi
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  #4  
Alt 04.08.2010, 16:14
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Grundbucheitrag

Zitat:
Zitat von gerdi47
....ein Grundstück mit Wohnhaus gekauft.Aussenbereich-strasse am ortsausgang.
Wie von Ihnen beschrieben, ist die Straße im Außenbereich oder auch das Grundstück.
Siehe bauen im Außenbereich!
http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html
Es ist der Bebauungsplan einzusehen.
Dem Grundbuch ist es egal, was dort steht!
__________________
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Wahrsager
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  #5  
Alt 09.08.2010, 19:53
gerdi47 gerdi47 ist offline
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gerdi47 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grundbucheitrag

Hallo
Nach ihrer antwort ist es ausschlaggebend ob mein Grundstück mit Wohnhaus als Außenbereich gilt und unter
§35 fällt oder Außenbereich und als Bauland gilt!
Oder gibt es kein Bauland im Außenbereich!

Ich dachte entweder ist ein Grundstück mit Wohnhaus,
gebaut 1939 Top zustand,Bauland mit Wohnrecht und kann ja nicht plötzlich unter §35 fallen!

Jetzt weiß ich garnichts mehr!!!!!!!

gerdi
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  #6  
Alt 10.08.2010, 10:01
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AW: Grundbucheitrag

Es ist Außenbereich in dem Bauen bis auf Ausnahmen § 35 nicht zulässig ist.

Die Frage kann nur auf dem Bauamt geklärt werden. Den Bebauungsplan, Flächennutzungsplan kennt hier keiner.
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Wahrsager

Geändert von Wahrsager (10.08.2010 um 10:03 Uhr).
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