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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 15.06.2008, 17:49
blume11 blume11 ist offline
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blume11 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Gründungsempfehlung des Bodengutachters

Für die Bebauung einer Hangterrasse wurde ein Bodengutachten samt Grundungsempfehlung auf amtliche Anordnung hin beim „Geologen“ bestellt.
Das Bodengutachten wurde von diesem ersten Geologen erstellt und als Gründungsempfehlung eine Maßnahme in Höhe zwischen 150.000 € und 200.000 € empfohlen (Betonvernagelung) , genau so teuer wie der Rohbau.

Der Gutachter berechnet ca. 8000€ für das Bodengutachten und 2000€ für die Gründungsempfehlung.

Ungläubig suchen Architekt und Bauherr nach Alternativen für die Hangstützung, die ein anderer, diesmal „Geologe und Statiker“ zu Kosten von ca. 12.000€ unterbreitet (armierter Geotextilvorhang). Dafür berechnet dieser Geologe und Statiker 2.500€ Honorar. Diese günstige Lösung wird weit verbreitet zur Stützung vergleichbar hoher Hangböschungen im Straßenbau eingesetzt.

Der Bauherr ist freilich bereit, die 8000€ des Bodengutchtens dem ersten Geologen zu zahlen.
Aber muß der Bauherr auch die Kosten für die für ihn wertlose, weil unwirtschaftliche Gründungsempfehlung des ersten Geologen zahlen?
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  #2  
Alt 15.06.2008, 18:30
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Gründungsempfehlung des Bodengutachters

Das Gutachten ist nicht unbrauchbar, oder? Es kommt nur zu einem anderem Ergebnis.
Wer bestellt bezahlt!
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  #3  
Alt 15.06.2008, 20:37
blume11 blume11 ist offline
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Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 2
blume11 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Gründungsempfehlung des Bodengutachters

Das Bodengutachten wird nciht bezweifelt und bezahlt.
Aber die Gründungsempfehlung ist für die Bauherrin unbrauchbar.
Muss für eine "Goldnägel"-Empfehlung gezahlt werden, wenn es ein Netz zum Bruchteilspreis auch tut?
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  #4  
Alt 16.06.2008, 16:45
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Gründungsempfehlung des Bodengutachters

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Das Gutachten ist nicht unbrauchbar, oder? Es kommt nur zu einem anderem Ergebnis.
Wer bestellt bezahlt!
Wie schon gesagt, es kommt nur darauf an, ob das Gutachten brauchbar ist.
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Stichworte
bodengutachter, geologe, gründungsempfehlung, hanggrundstück, statiker


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