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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 28.05.2011, 20:52
samdom samdom ist offline
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Registriert seit: 25.05.2011
Beiträge: 1
samdom befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Grillen - Zaun - viele Fragen :-)

Hallo,
ich habe mehrere Fragen. :-)
Hoffe das ist ok ...

Erstes Thema „Grillen im eigenem Garten (NRW)“:
Nachbar B wohnt zwischen Nachbar A und C im Eigentum.
Nachbar B hat sich vor drei Jahren links am Ende vom Garten ein Grill gebaut (von der Terrasse bis dahin ca. 6m). Bis letzte Woche gab es auch nie Probleme … jetzt kam Nachbar C und beschwerte sich wegen dem Qualm den Nachbar C schon das zweite mal auf Ihrer Terrasse mitbekommen hat und angeblich so stark das die draußen aufgehängten Anziehsachen danach rochen.
Eigentlich hat Nachbar C dicke Sträucher rund um den Garten. Nachbar B sagte das die nächsten Tage der Kamin eh etwas höher gemacht wird und es dann ja vielleicht besser wird.
Wozu ist Nachbar B eigentlich verpflichtet? Darf Nachbar B nicht Grillen?
Nachbar B grillt nie später als 20 Uhr und haben den Grill ja schon am Ende des Gartens gestellt.
Das hat Nachbar B bei http://de.wikipedia.org/wiki/Grillen gefunden:
----
Grundstücks- oder Wohnungseigentümern kann das Grillen allgemein schwerer verwehrt werden als Mietern und Pächtern. Mitunter ist ein Grillverbot Gegenstand von Hausordnungen z.B. in Parkanlagen oder Gebäuden.
Nordrhein-Westfalen und Brandenburg: Hier ist das Grillen nach den Landesimmissionsschutzgesetzen verboten, wenn dadurch unbeteiligte Nachbarn etwa durch Eindringen von Qualm und Rauch in deren Wohn- oder Schlafräume 'erheblich belästigt' werden. Sollten diese Regelungen verletzt werden, so ist ein Bußgeld zu zahlen. Betroffene können die Polizei rufen.
---
Na super das heißt???
Also dürfte Nachbar B nicht grillen weil Nachbar C sagt das der Qualm zu denen zieht?
Oder gilt das nicht da Nachbar B einen ausreichenden Abstand zur Terrasse hat??

XXXX

Zweite Frage „kann man Nachbar B verbieten Besucher unter dem Carport zu nehmen“?
Wieder Nachbar C *lol*. Wenn Nachbar B die Haustüre raus geht, steht Nachbar B unter seinem Carport, daneben ist der Carport von Nachbar C und natürlich deren Eingang. Unter den Carports sind auch die Esszimmerfenster. Nachbar C hat keine Gardinen davor, jetzt fühlt Nachbar C sich gestört wenn Nachbar B z.b. bei Regenwetter mal mit den Rauchern (Im Haus wird nicht geraucht) stehen oder wenn Nachbars B Kinder mit anderen Kindern da drunter spielen (Verkehrsberuhigten Straße) … Nachbar C fühlt sich angeblich beobachtet und kann das eigene Wort nicht mehr versteht.
Jetzt hat Nachbar B schon angeboten das die Kinde nicht mehr mit Fahrzeugen drunter fahren und wenn Nachbar B sehen würde das Nachbar C am Esstisch sitzt zum Essen dann mal nicht drunter stehen (obwohl Nachbar C höhstens 2 mal die Woche zu den Zeiten da sind wo Nachbar B draußen ist), obwohl Nachbar B auch gesagt hat das man sich nicht vorschreiben lassen muss wenn man mit auf Nachbar Bs Grundstück nimmt.
Wozu ist Nachbar B verpflichtet? Kann man Nachbar B was wenn Nachbar B unterm Carport steht mit anderen Leuten?

XXXX

Dritte Frage – Zusatzfrage zur Frage Zwei :-)
Könnte Nachbar B z.B. einen Zaun zwischen den Grundstücken unterm Carport setzen?
Müsste man so was genehmigen lassen? Wie hoch darf so was sein?
Nicht auf die ganze Länge nur von mitte bis zum Ende (wäre trotzdem noch ein Weg dahinter frei. Die Brauch auch nicht zu hoch sein, halt nur als „kleiner“ Sichtschutz. Nachbar B steht öfters an der Stelle wg der angebrachten Schaukel für die Kinder, was Nachbar C an der gleichen Stelle nachgemacht hat.
Wäre ja eigentlich eine gute Lösung für die Nachbarn C oder *lol*

XXXX

Danke erst mal für lesen und ich hoffe das mir jemand helfen kann.
LG
samdom
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  #2  
Alt 29.05.2011, 11:57
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Grillen - Zaun - viele Fragen :-)

1) Ob Grillen erlaubt ist, kann mit ja beantwortet werden. Gerichte befassen sich ständig damit.
Man muss es mal aus der entgegengesetzten Richtung betrachten. Der Nachbar grillt und man bekommt den Rauch ab! Dann kennt man schon die Lösung.
Die Nebensachen, wie der Grill steht zu weit weg oder es stehen dicke Sträucher davor, zählen nun nicht mehr.

2) Ein Carport ist eine überdachte Parkfläche.
Wenn sich dort nicht ständig Personen aufhalten ist nichts dagegen einzuwenden. Auch das Kinder dort spielen wird von den Gerichten akzeptiert. Es kommt hier jedoch immer auf den Einzelfall an, wie, fehlender anderer Möglichkeiten. Berücksichtigt werden muss, Kinder können auch für Schäden haften!
Dass die Zimmerfenster dort sind, wusste der Eigentümer!

3) Stehen die Carport auf einem gemeinsamen Grundstück? Dann müssen die Eigentümer des Grundstücks zustimmen ob dort ein Zaun gesetzt werden darf.

Sind es selbständige Grundstücke, dann gilt das Nachbarschaftsrecht NRW ab § 32 Einfriedungen. Eine gemeinsame Einfriedung ist zu errichten.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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