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#1
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Darf man an eine Garage einen ebenso großen Schuppen anbauen?
Gesamtlänge ist ca. 15 Meter ? Garage wurde an die Grenze gebaut, der Schuppen wurde an der hinteren Garagenmauer, mit ca 50 cm zum Gartenzaun an die Garage angebaut und ist ebenso hoch wie die Garage, mit abfallendem Dach! Wie hoch darf der Schuppen sein und wie weit weg muß er vom Grenzzaun sein? Darf man so überhaupt bauen? Der Schuppen wurde auf einen ca. 50-70 cm hohnen gemauerten sockel gebaut. Welches Material darf man als Grenzzaun verwenden und wie hoch darf er sein? |
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#2
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AW: Grenzzaun-Garage-Höhe
Man kann bauen, wenn es der Bauordnung und dem Nachbarschaftsrecht und der Ortssatzung entspricht.
Wie lang die Baulichkeiten sein dürfen, erfährt man auf dem Bauamt. Wer eine Einfriedung setzen muss, geht aus dem Nachbarschaftsrecht hervor. Wie diese beschaffen sein muss bzw. kann, geht auch aus dem Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes hervor. Auch die Ortssatzung kann eine Ausführungsart vorgeben. |
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