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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 24.04.2008, 12:44
Torti Torti ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 11
Torti befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Grenzwand = Brandwand?

Hallo,
ein Grundstückseigentümer hat ein Haus. An der sich eine Kellertreppe zum Keller befindet. Diese wurde nun mit einen Anbau überbaut.
Nach geraumer Zeit teilt der Eigentümer das Grundstück, sodass die Kellertreppe und der Abbau ein eigenes Grundstück sind, und verkauft dies an neue Eigentümer. Die ehemalige Hauswand wird nun zu einer Grenzwand und da der Anbau keine eigene Wand hat auch zur Brandwand. Die Kellertreppe wird, da nicht mehr gebraucht weggerissen und ein Fenster von 60 mal 30 entsteht.

meine Frage:
Ist eine Grenzwand immer auch eine Brandwand?
Welches Recht gilt höher die Landesbauordnung (Anzug: Brandwände dürfen keine Öffnungen haben) bzw Brandschutzverordnung oder der Bestandsschutz des Fensters?
Sprich kann man verlangen, das der Brandschutzbeauftragte hier tätig wird oder das Bauamt, oder muss man es hinnehmen, dass dieses Fester bleiben muss?

Danke
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  #2  
Alt 24.04.2008, 20:17
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Grenzwand = Brandwand?

Eine Grenzwand steht an der Grundstücksgrenze und überschreitet nicht die Grundstücksgrenze. Der Nachbar will bauen, dann kann er nichts an der Grenzwand befestigen.

Es ist ein zu spezielles Thema um es hier zu erörtern. Hier kommt es auf Abstände zum Nachbarbau an. Auch ob ein Feuer lange Zeit zurückgehalten werden kann.
Eine Grenzwand muss keine Brandwand sein.
Generell sind Öffnungen in Brandwänden unzulässig. Es könnte jedoch ein Fluchtweg dort hindurchführen. Die Öffnungen sind mit feuerbeständigen, dicht- und selbstschließenden Abschlüssen zu versehen.

Ob das Fenster bleiben muss, kommt wieder auf mehrere Punkte an. Es ist anzuraten beim Bauamt vorzusprechen.
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