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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 22.08.2006, 08:35
runnin runnin ist offline
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Registriert seit: 22.08.2006
Beiträge: 2
runnin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Grenzmauer Hanglage --- HILFE!!!

Hallo,
folgende Konstellation mit der Bitte um Einschätzung der Lage:

Grundstück A und das des Nachbarn B liegen im Hang.

Grenzlänge zwischen A und B ca 30m.

Häuslebauer A gräbt vom Hang ca. 70 cm ab.

Häuslebauer B füllt ca 1,50 m von der ursprünglichen Höhe des Grundstücks mit Bauaushub auf.

Höhe der Grenzmauer also insgesamt ca. 2,20 m (aus Sicht von A).

A und B beauftragen jetzt einen Unternehmer X der die Abstützung der jeweils abgegrabenen bzw. aufgefüllten Grundstücksfläche durch eine Findlingsmauer übernimmt (Getrennte Rechnungen)

Diese Findlingsmauer hält aber nicht und rutscht über die Jahre cm für cm immer weiter von Richtung A dessen Grundstück tiefer liegt. B füllt die nachrutschende Erde immer schön mit neuer Erde auf, damit sein Grundstück kein Gefälle bekommt.

A macht B auf diesen Umstand aufmerksam. B teilt A lapidar mit, dass die Mauer NICHT rutsche und wenn A dies nicht hinnehmen wolle, solle er erst einmal ein entsprechendes Gutachten einholen.

A will seinen Teil der Grenzmauer neu errichten (Findlinge weg).

B droht mit Androhung von Bausperre!

Was kann A tun?

Vielen Dank!!!
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  #2  
Alt 22.08.2006, 12:38
Uetli Uetli ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 94
Uetli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenzmauer Hanglage --- HILFE!!!

In diesem Fall sind beide Parteien für die Mauer verantwortlich, weil beide Seiten die ursprüngliche Höhe verändert haben. Die Kosten sind ja seinerzeit auch geteilt worden. An der Mauer darf ohne Rücksprache und Einverständnis der anderen nichts verändert werden.

Für mich sieht das so aus, dass die Stützmauer falsch oder garnicht berechnet wurde! Wenn die jetzt nicht hält, müssen auch beide Parteien die Kosten tragen, auch dann wenn ein Gutachten angefordert wird (wenn alles den Tatsachen so entspricht wie geschildert). Wenn ich das richtig verstanden habe können Regressansprüche an die ausführende Firma nicht mehr gestellt werden.

Aber wenden Sie sich mal an Ihr zuständiges Bauamt, die können Ihnen evtl. auch noch einen Rat geben. Und reden Sie nochmal in Ruhe mit dem Nachbarn, was da evtl. für Kosten auf Ihn zukommen wenn er sich so querstellt.
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  #3  
Alt 22.08.2006, 15:18
runnin runnin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2006
Beiträge: 2
runnin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenzmauer Hanglage --- HILFE!!!

Vielen Dank für die Einschätzung der Lage.

Hat noch jemand andere Aspekte die A aus dem Schlamassel befreien könnten?

Danke.
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