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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 13.07.2006, 17:56
Mariella Mariella ist offline
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Registriert seit: 01.05.2006
Beiträge: 4
Mariella befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Grenzmauer

Grundstücke von A und B werden durch eine ca. 20 m lange Grenzmauer geteilt.Die Grenzmauer gehört zu Grundstück A.Auf der Seite von Grundstück B
ist die Grenzmauer sehr renovierungsbedürftig.
Wer ist für den Erhalt zuständig? Kann Nachbar B die Mauer renovieren?Und kann Nachbar A die Mauer einfach abreissen.?
Die Mauer besteht seit ca. 50 Jahren.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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  #2  
Alt 14.07.2006, 13:34
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Grenzmauer

Die Mauer gehört A. Was heißt renovierungsbedürftig? Hat die Mauer keine Standfestigkeit, dann muss A dafür sorgen. Paßt B es nur nicht, dann hat er pech gehabt. Renovieren nur mit A´s Zustimmung.
Es ist A´s Eigentum, dann kann er diese auch abreißen.

Das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes sagt aus wer für die Einfriedung zuständig ist.
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  #3  
Alt 14.07.2006, 13:51
Mariella Mariella ist offline
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Registriert seit: 01.05.2006
Beiträge: 4
Mariella befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenzmauer

Der Putz der Mauer bricht großflächig heraus.
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  #4  
Alt 14.07.2006, 15:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Grenzmauer

Ausbessern nur wenn A will oder wenn B es machen will, nur mit A´s Zustimmung. Die Mauer steht nicht auf B´s Grundstück.
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  #5  
Alt 16.07.2006, 15:35
Zanderandre Zanderandre ist offline
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Registriert seit: 16.07.2006
Beiträge: 4
Zanderandre befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenzmauer

Für Niedersachsen gilt: Der Eigentümer ist für die Instandhaltung zuständig und trägt die alleinigen Kosten.Dies beinhaltet auch z.b. das Streichen von verwitterten Holzzäunen.Stellt sich nur die Frage ab wann er dies tun muß ?
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