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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Grenzmauer
Grundstücke von A und B werden durch eine ca. 20 m lange Grenzmauer geteilt.Die Grenzmauer gehört zu Grundstück A.Auf der Seite von Grundstück B
ist die Grenzmauer sehr renovierungsbedürftig. Wer ist für den Erhalt zuständig? Kann Nachbar B die Mauer renovieren?Und kann Nachbar A die Mauer einfach abreissen.? Die Mauer besteht seit ca. 50 Jahren. Über eine Antwort würde ich mich freuen. |
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#2
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AW: Grenzmauer
Die Mauer gehört A. Was heißt renovierungsbedürftig? Hat die Mauer keine Standfestigkeit, dann muss A dafür sorgen. Paßt B es nur nicht, dann hat er pech gehabt. Renovieren nur mit A´s Zustimmung.
Es ist A´s Eigentum, dann kann er diese auch abreißen. Das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes sagt aus wer für die Einfriedung zuständig ist. |
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#3
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AW: Grenzmauer
Der Putz der Mauer bricht großflächig heraus.
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#4
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AW: Grenzmauer
Ausbessern nur wenn A will oder wenn B es machen will, nur mit A´s Zustimmung. Die Mauer steht nicht auf B´s Grundstück.
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#5
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AW: Grenzmauer
Für Niedersachsen gilt: Der Eigentümer ist für die Instandhaltung zuständig und trägt die alleinigen Kosten.Dies beinhaltet auch z.b. das Streichen von verwitterten Holzzäunen.Stellt sich nur die Frage ab wann er dies tun muß ?
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