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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 14.08.2006, 12:19
honeymoon22 honeymoon22 ist offline
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honeymoon22 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Grenze Parkplatz

Hallo miteinand!

In einem Haus mit 7 Eigentumswohnungen gibt es für jede Wohnung 1 markierten PkW-Stellplatz. Person A (Eigentümer) parkt auf & auch über die Grenze auf Parkplatz von Person B (Mieter).

Was kann Person B dagegen tun?

Anmerken will ich hier noch dass Person A bereits Person B den PkW (geringfügig) beschädigt hatte. Die Plätze sind relativ schmal. Erschwerend kommt für Person A noch hinzu dass die Grenze auf der 1 Seite durch eine Mauer bebaut wurde.

In diesem Sinne: Stressfreien Feiertag!
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  #2  
Alt 14.08.2006, 16:13
Uetli Uetli ist offline
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Uetli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lächeln AW: Grenze Parkplatz

Den oder die am besten nochmal in die Fahrschule schicken und das Parken nochmal üben.

Spaß bei Seite, den Fahrer ansprechen/Zettel an die Scheibe klemmen, und wenn das nicht hilft. Den Vermieter informieren, dass er das bei der nächsten Eigentümerversammlung vorbringt.

Und wenn das immer noch nichts nützt, das letzte Mittel - geht aber nur wenn Sie den Parkplatz vermehrt nicht nützen können - dem Vermieter androhen, dass Sie die Miete kürzen. Das hilft meistens.
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  #3  
Alt 16.08.2006, 12:20
honeymoon22 honeymoon22 ist offline
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honeymoon22 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenze Parkplatz

Hm, keine schlechte Idee mit der Fahrschule...

Na, den Zettel kann B sich wohl sparen, weil A schon mit B besprochen hat "angepasst" zu parken. Das hat aber wohl für B eine andere Bedeutung wie für A... B wird aber den Tipp mit der Eigentümereinbindung versuchen & bis evtl. zur letzten Instanz (Mietkürzung) gehen müssen.

Auf jeden Fall mal Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
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  #4  
Alt 17.08.2006, 16:10
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Grenze Parkplatz

Wenn Person B den Parkplatz gemietet hat, dann wendet er sich an seinen Vermieter. Dieser ist dafür verantwortlich. Dem Vermieter evtl. Bilder zusenden und damit den Mietmangel melden.
Mietminderung wäre auch ein Thema. Dies ist jedoch nur für die Zeit der Störung durchsetzbar. Wenn A nicht dort parkt, dann liegt auch keine Störung vor!
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  #5  
Alt 20.08.2006, 12:17
honeymoon22 honeymoon22 ist offline
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honeymoon22 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenze Parkplatz

Der Stellplatz von Person B ist im Mietvertrag der Wohnung mit enthalten. Dem Vermieter melden kann B das, aber ob das was nützt ist noch fraglich. Person A parkt täglich dort, somit ist momentan leider eine überwiegende Störung vorhanden.
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  #6  
Alt 21.08.2006, 09:52
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Grenze Parkplatz

Dem Eigentümer es schriftlich mitteilen.
Dann, wenn nötig, Mitminderung machen!
Hilft dies nicht, dann Mietrückhalt.
Mietrückhalt, eben eine etwas höhere Summe zurückbehalten. Allerdings, wenn der Mangel abgestellt ist, muss der Mietrückhalt sofort dem Vermieter ausgezahlt werden. Die Mietminderung nicht!
Der Vermieter kann dann beim Verursacher den Mietrückhalt zurückfordern.
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  #7  
Alt 22.08.2006, 12:27
honeymoon22 honeymoon22 ist offline
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Registriert seit: 10.08.2006
Beiträge: 4
honeymoon22 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenze Parkplatz

Eigentümer hat gestern eine Email u.a. deshalb erhalten.
Jetzt muß B sich wohl oder übel etwas gedulden...
Mietminderung wenn nichts passiert, ja o.k. aber wieviel? Muß dies vertraglich nachgetragen werden? Separater Bestandteil über Stellplatz nicht im Mietvertrag, aber das regelt B dann wohl besser über andere Stelle (Verbraucherzentrale? oder Mieterbund?)
Mietrückhalt bedeutet dann wohl komletter Stopp der Miete? Ab wann (zeitlich gesehen) darf B denn das?
Vielen, vielen Dank für die Hilfe! B ist ziemlich entmutigt weniger dieser Kleinigkeit (
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  #8  
Alt 22.08.2006, 12:58
Uetli Uetli ist offline
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Beiträge: 94
Uetli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenze Parkplatz

Wegen einer Garage können Sie nicht die ganze Miete zurückhalten, bzw. mindern. In der Regel spricht man immer von 10 - 20 Prozent. Da es sich um eine Garage/Stellplatz handelt, können Sie auch nicht von der Gesamtmiete ausgehen, sondern müssen sich nach dem Wert der Garage richten. Die wird mit ca. 30 - 40 € kalkuliert.

Wichtig, bevor Sie an den Geldbeutel gehen, ist, dass Sie den Mißstand genau dokumentieren, d.h. Sie müssen den Stellplatz garnicht nutzten können. Wenn Sie noch irgendwie parken können, oder die Beeinträchtigung nur sporadisch ist, wird es schwer eine Mietminderung oder Zurückhaltung zu begründen. Nicht dass der Schuss nach hinten los geht und Sie nachher wegen dieser Sache Theater mit Ihrem Vermieter haben.
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  #9  
Alt 23.08.2006, 09:46
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Grenze Parkplatz

Eine E- Mail ist kein schriftliches Beweisstück.
Einschreiben mit Rückschein!
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