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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 05.04.2007, 21:50
Fourteam Fourteam ist offline
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Registriert seit: 05.04.2007
Beiträge: 2
Fourteam befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Grenze Höhenunterschied

Hallo zusammen, mein Problem besteht aus einen Höhenunterschied von ca 40 cm zum Nachbarn B ,also höher. Der Palisadenzaun der auf der Grenze verläuft ,gehört Person A, der nun von Person B seinem Erdreich zerdrückt wird. Person A meint er hätte ein Fundament oder ein L Stein setzen müssen,
wobei Person B meint nicht. Jetzt hätte Person A gerne eine Mauer und Person B solle das Fundament oder einen L Stein setzen das er auch bezahlen soll.Es gibt auch einen Vergleich wo steht, sobald der Palisadenzaun baufällig wird , wird eine gemeinsam festzulegende Grenzeinrichtung auf der Grenze errichtet werden bis dahin kann der Zaun verbleiben. Meine Frage , muss er sein Erdreich befestigen???? Auf seine Kosten????? Muss er einer Mauer zustimmen ????? kann ich die Mauer auf der Grenze errichten, auf meine Kosten???????

Dieser Vorgang befindet sich in NRW

Geändert von Fourteam (05.04.2007 um 21:53 Uhr).
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  #2  
Alt 06.04.2007, 11:23
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Grenze Höhenunterschied

Zuerst wäre zu klären, wer die Absenkung oder Erhöhung veranlasst hat, A oder B. Derjenige ist für die Sicherung verantwortlich.

Hier liegt bereits ein Vergleich vor, der einzuhalten ist. Wenn einer sich nicht daran hält, kann mit der Zwangsvollstreckung der Vergleich durchgesetzt werden.

Durch die Aussage, erst wenn der Zaun baufällig ist, wird eine Mauer errichtet.
Nun ist der Zaun nicht baufällig sondern wird von dem Erddruck „zerstört“. Somit gibt es einen Verursacher!
Dann gilt noch, wer hat den Höhenunterschied hergestellt, der sichert, entweder A oder B, siehe oben.

Ist der Zaun baufällig, erst dann greift der Vergleich!
Aus dem Text geht nur eindeutig hervor, dass sich beide Nachbarn zusammensetzen und gemeinsam eine Grenzeinrichtung festlegen. Es könnte so ausgelegt werden, dass die Ausführungsart nur gemeinsam beschlossen wird.
Steht noch irgendetwas, wer die Kosten trägt?
Dies könnte sein, derjenige, der nach dem Nachbarschaftsrecht verantwortlich ist. Nun wird die Mauer eine Einfriedung.

Es könnte auch sein, weil ausgesagt wird: die Mauer soll auf der Grenze stehen, dass dies so gemeint ist, dass beide sich die Kosten teilen müssen.

Vorher wäre unabhängig vom Ausgang zu klären, darf eine Mauer überhaupt gesetzt werden. Verbietet dies die Ortssatzung? Auskunft gibt das Amt.
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