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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Grenzbebauung Zäune
Liebe Forumsteilnehmer, es wird Rat in folgender Streitfrage gesucht:
Hausbesitzer A und B sind im weitesten Sinne eine Grundstücksgemeinschaft. Neben der Hauswand von A liegen ca. 50cm Grund und Boden, die von B als Grundstück mitgenutzt werden. A hat die Nutzung genehmigt. B hat um Genehmigung zur Errichtung eines Hoftores gebeten (schmiedeeisern und ca. 1m hoch, festmontiert mit zwei Flügeltüren). "Vergessen" hat B jedoch, im Vorfeld zu klären, wo genau die Torpfeiler angebracht werden dürfen/sollen. Der eine Pfeiler wurde nun direkt an die Hauswand von A "gepresst" angebracht. Am unteren Ende ist ein Abstand zwischen Hauswand und Pfeiler von ca. 1-2cm, das obere Drittel liegt direkt an der Wand an (ein Abstand ist nicht sichtbar!!!), die bei der Anbringung des Pfeilers auch beschädigt wurde. A bittet um Änderung und Abstandhaltung, da die direkte Verbindung zur Hauswand eine gewisse Geräuschkulisse verursacht, wenn das Tor benutzt wird und ausserdem bei dieser Lage eine Aussenisolierung und Fassadenerneuerung an dieser Stelle unmöglich ist. Nachbar B behauptet nun, die Position des Pfeilers wäre rechtens - das Bauamt hätte auf seine Anfrage diese Form der Grenzbebauung mündlich genehmigt. A konnte den Sachverhalt bei Rücksprache mit dem Bauamt nicht eindeutig klären. Wer weiss, wie die rechtliche Lage in Hessen zu diesem Thema aussieht und kann einen entsprechenden Rat geben? ![]() Vielen lieben Dank im Voraus! |
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#2
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AW: Grenzbebauung Zäune
im weitesten Sinne eine Grundstücksgemeinschaft
was ist im weitesten Sinne? Ist es eine WEG oder sind es eigenständige Grundstücke. |
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#3
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AW: Grenzbebauung Zäune
Es handelt sich um eigenständige Grundstücke, es gibt keine eingetragene Gemeinschaft. Der schmale Streifen, der rechtlich zu Grundstück A gehört und direkt an dessen Hauswand entlangläuft wird ausschliesslich von B genutzt. Es ist nicht die Nutzung dieses Streifens das Thema, sondern die Anbringung des Torpfostens. Dieser wurde nicht an der tatsächlichen Grenze angebracht, sprich 0,5 von der Hauswand entfernt, direkt an der Hauswand von A.
Die Frage ist, auf den Punkt gebracht: darf der Pfosten an der Hauswand anliegen oder ist ein Abstand von Xcm erforderlich? Danke!! |
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#4
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AW: Grenzbebauung Zäune
A ist Eigentümer des Grundstücksstreifens und bestimmt was dort geschehen soll. Für Beschädigungen durch B kommt B auf.
A kann den Streifen auch ganz sperren, dann darf B dort diesen nicht mehr nutzen. Es kann entsprechend des Nachbarschaftsrechts des Bundeslandes auch eine Einfriedung, entlang des 0,5m Streifens verlangt werden. Wer diese Einfriedung stellen muss, geht auch aus dem Nachbarschaftsrecht hervor. (Einige Bundesländer haben kein Nachbarschaftsrecht.) |
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| Stichworte |
| grenzbebauung, grundstücksgemeinschaft, zaun |
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