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#1
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Grenzbebauung bei Reihenhaus
Sehr geehrte Damen und Herren,
es handelt sich um folgenden Fall. Ein Reihenhaus 3-Spänner versetzt gebaut(etwa 1 m) (A-B-C). Nachbar A möchte einen Wintergarten errichten und Nachbar B stimmt nicht zu. Daraufhin wurde der Bauantrag an das Landratsamt zur Genehmigung weitergereicht. Die Baugenehmigung wurde erteilt unter der Auflage eine Brandschutzmauer zu errichten! Diese Brandschutzmauer(Höhe 2,80,Länge 4m) wurde nun als Grenzbebauung direkt an die Terassengrenze von B ausgeführt. Darf dies so einfach durchgeführt werden? Gibt es hier keine Abstandsflächen? Müßte nicht Eigentümer B einer Abstandsflächenübernahme zustimmen? Greifen hier andere Regelungen als bei einem Anbau in einer Reihenhaussiedlung? Wäre schön, wenn hier jemand einen Tipp hat. Vielen Dank im voraus. |
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#2
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AW: Grenzbebauung bei Reihenhaus
Eine Baugenehmigung bekommt jeder der diese beantragt!
So wie zu erkennen, gilt dort Grenzbebauung. Dann muss der Nachbar an der Grenze bauen es bleibt nichts anderes übrig! Es wäre zu prüfen, Auskunft beim Bauamt: ob Grenzbebauung zulässig ist. Dort in die Pläne schauen, was sagt das Baufenster, Baufeld, Baulinie, Bebauungstiefe aus? Es sind einige Zahlen beim Bauamt zu erfragen, die Grundflächenzahl und die Geschoßflächenzahl. Was was bedeutet mal googlen! |
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#3
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AW: Grenzbebauung bei Reihenhaus
Leider wurde nicht mitgeteilt, in welchem Bundesland das Ganze stattfindet. Außerdem wundere ich mich, dass ohne Zustimmung des Nachbarn, trotzdem eine Baugenehmigung für den Wintergarten erteilt worden ist. In Niedersachsen geht es so ohne Weiteres nicht. Außerdem bekommt in Niedersachsen auch nicht Jeder, der einen Bauantrag stellt, eine Baugenehmigung. Leider werden auch immer wieder Bauanträge in Niedersachsen abgelehnt. Des Weiteren ist bei einer Reihenhauszeile schon von vornherein eine Grenzbebuung unumgänglich, da ja die Häuser direkt angrenzen. In Niedersachsen benötigt man oftmals eine gegenseitige Anbaubaulast bei der Errichtung von Wintergärten bei Reihenhäusern.
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