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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Bei Grenzbebauung Putzdicke wirklich nur 1 cm
Hallo,
habe mal eine Frage. Nachbar A möchte sein Haus verputzen, ist aber mit einer Seite des Hauses bereits direkt auf der Grundstücksgrenze zu Nachbar B. Laut Verputzer von Nachbar A ist es so, dass 3 cm Unterputz aufgetragen werden müssen. Über diesen Unterputz muss nochmals 1 cm Überputz drauf. Nachbar B lässt dies aber nicht zu, da er der Meinung ist, da es sich eh um Grenzbebauung handelt und da insgesamt nur 1 cm Putz drauf darf. Ist dies so richtig? |
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#2
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AW: Bei Grenzbebauung Putzdicke wirklich nur 1 cm
Zitat:
Bitte die vor Ort geltende Bauordnung prüfen. Der Nachbar muss regelmäßig auch im Falle einer Grenzbebauung keine Verletzung seines Luftraumes dulden. Der Putz darf so dick sein, dass er die Grundstücksgrenze nicht überschreitet. Zur Not die tatsächliche Grundstücksgrenze feststellen lassen. Das kostet allerdings Geld. PS. Im Nachbarschaftsverhältnis ist es jedoch ziemlich albern, wegen eines Zentimeters ein Fass aufzumachen. |
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#3
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AW: Bei Grenzbebauung Putzdicke wirklich nur 1 cm
Zitat:
Z. B. in NRW müsste B die dickere Putzschicht dulden. Geht aus dem dortigen Nachbarschaftsgesetz hervor. |
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#4
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AW: Bei Grenzbebauung Putzdicke wirklich nur 1 cm
Das Haus steht im Bundesland Bayern. Unterfranken um genau zu sein.
Der Meinung bin ich auch, dass es echt albern ist wegen 1 cm ein Fass aufzumachen, aber die Nachbarn von Nachbar A offensichtlich nicht ![]() |