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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 22.08.2007, 17:34
Morpheus Morpheus ist offline
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Registriert seit: 21.05.2007
Beiträge: 4
Morpheus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Bei Grenzbebauung Putzdicke wirklich nur 1 cm

Hallo,

habe mal eine Frage. Nachbar A möchte sein Haus verputzen, ist aber mit einer Seite des Hauses bereits direkt auf der Grundstücksgrenze zu Nachbar B. Laut Verputzer von Nachbar A ist es so, dass 3 cm Unterputz aufgetragen werden müssen.

Über diesen Unterputz muss nochmals 1 cm Überputz drauf.

Nachbar B lässt dies aber nicht zu, da er der Meinung ist, da es sich eh um Grenzbebauung handelt und da insgesamt nur 1 cm Putz drauf darf.

Ist dies so richtig?
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  #2  
Alt 24.08.2007, 23:18
Willy-Martin Willy-Martin ist offline
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Registriert seit: 09.05.2006
Beiträge: 147
Willy-Martin wird schon bald berühmt werden
AW: Bei Grenzbebauung Putzdicke wirklich nur 1 cm

Zitat:
Zitat von Morpheus
Nachbar B lässt dies aber nicht zu, da er der Meinung ist, da es sich eh um Grenzbebauung handelt und da insgesamt nur 1 cm Putz drauf darf.

Ist dies so richtig?
Kaum.

Bitte die vor Ort geltende Bauordnung prüfen.

Der Nachbar muss regelmäßig auch im Falle einer Grenzbebauung keine Verletzung seines Luftraumes dulden.
Der Putz darf so dick sein, dass er die Grundstücksgrenze nicht überschreitet.

Zur Not die tatsächliche Grundstücksgrenze feststellen lassen. Das kostet allerdings Geld.

PS. Im Nachbarschaftsverhältnis ist es jedoch ziemlich albern, wegen eines Zentimeters ein Fass aufzumachen.
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  #3  
Alt 27.08.2007, 23:45
Willy-Martin Willy-Martin ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2006
Beiträge: 147
Willy-Martin wird schon bald berühmt werden
AW: Bei Grenzbebauung Putzdicke wirklich nur 1 cm

Zitat:
Zitat von Morpheus

Nachbar B lässt dies aber nicht zu, da er der Meinung ist, da es sich eh um Grenzbebauung handelt und da insgesamt nur 1 cm Putz drauf darf.

Ist dies so richtig?
Um die Frage endgültig zu beantworten, könnte die Angabe des Bundeslandes hilfreich sein.

Z. B. in NRW müsste B die dickere Putzschicht dulden. Geht aus dem dortigen Nachbarschaftsgesetz hervor.
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  #4  
Alt 16.09.2007, 16:02
Morpheus Morpheus ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.05.2007
Beiträge: 4
Morpheus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Bei Grenzbebauung Putzdicke wirklich nur 1 cm

Das Haus steht im Bundesland Bayern. Unterfranken um genau zu sein.

Der Meinung bin ich auch, dass es echt albern ist wegen 1 cm ein Fass aufzumachen, aber die Nachbarn von Nachbar A offensichtlich nicht
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