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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Grenzbebauung in Niedersachsen
Unmittelbar an unser Haus ist auf der Grundstücksgrenze ein 7 m langer und 2,20 m breiter Schuppen bzw. Unterstand angebaut. In etwa 7 m Entfernung
möchten wir nun einen Holzgeräteschuppen von 5 m Länge und 2,20 m Breite als Ersatz des abgerissenen alten Schuppens errichten. Ist dieses gestattet? Für eine Auskunft sind wir dankbar. Herzliche Grüße Tante Grete |
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#2
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AW: Grenzbebauung in Niedersachsen
Es gibt in der Bauordnung, in der Ortssatzung Angaben die einzuhalten sind. Es kommt hier auf die Länge aller Bauten an, die an der Grenze stehen. Dann ist die Grundflächenzahl zu berücksichtigen. Es sind viele Angaben, die man nicht aus den allgemeinen Vorschriften ableiten kann. Dies muss beim Bauamt erfragt werden.
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