Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Baurecht

Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 14.05.2008, 19:01
Tante Grete Tante Grete ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2008
Beiträge: 1
Tante Grete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Grenzbebauung in Niedersachsen

Unmittelbar an unser Haus ist auf der Grundstücksgrenze ein 7 m langer und 2,20 m breiter Schuppen bzw. Unterstand angebaut. In etwa 7 m Entfernung
möchten wir nun einen Holzgeräteschuppen von 5 m Länge und 2,20 m Breite
als Ersatz des abgerissenen alten Schuppens errichten. Ist dieses gestattet?
Für eine Auskunft sind wir dankbar.
Herzliche Grüße Tante Grete
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.05.2008, 13:39
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Grenzbebauung in Niedersachsen

Es gibt in der Bauordnung, in der Ortssatzung Angaben die einzuhalten sind. Es kommt hier auf die Länge aller Bauten an, die an der Grenze stehen. Dann ist die Grundflächenzahl zu berücksichtigen. Es sind viele Angaben, die man nicht aus den allgemeinen Vorschriften ableiten kann. Dies muss beim Bauamt erfragt werden.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:25 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1