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#1
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Hallo zusammen,
angehender Käufer A möchte u. a. ein Gartengrundstück in Innenstadt zur Erweiterung des eigenen Gartens kaufen. Mieter B von Eigentümer (+ auch Nachbar) C hat an Längsseite einen bewohnbaren Holzvorbau (ca. 2,40m x 2,50 x (Dach: 2,50 auf 1,95 ) auf gemauerten Fundamenten ohne Baugenehmigung auf der Grenze errichtet. Er hat direkten Einblick auf den anderen Garten, da die Öffnung dorthin geht. Angehender Käufer A möchte gerne eine 2 m hohe Lebensbaumhecke durchgängig pflanzen. Im bereits unterschriebenen Kaufvertrag ist die Klausel enthalten, dass er erst rechtswirksam wird, wenn der Eigentümer D des zu erwerbenden Grundstücks die Überbauung zurücknehmen lässt. Alles zieht sich seit 6 Wochen hin. Das heißt auch, dass theoretisch beide (A+D) noch vom Kaufvertrag zurücktreten können. Angehender Käufer A möchte es gerne haben, wollte aber nicht den Stress mit dem Nachbarn, der wiederum nichts zurücknehmen will und der Eigentümer redet von einer Baugenehmigung und stellt sich auf stur... Wie verhält sich der angehende Käufer am besten? Sollte er auf den Rückbau bestehen (dann ist Krieg...)? Andererseits greift irgendwann das Gewohnheitsrecht. Wie nah darf er die Hecke dann pflanzen (50 cm Abstand oder ist nach Rückbau eine Hecke als Einfriedung möglich)? Vielen Dank! Gruß, Albatros |
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#2
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AW: Grenzbebauung Holzvorbau
Käufer ist A!
B ist Mieter bei C. Wer ist Eigentümer C und wer ist D. Von wem wurde das Grundstück gekauft? Warum kann einer der beiden über den anderen Nachbarn Verträge abschließen? |
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#3
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AW: Grenzbebauung Holzvorbau
Hallo Wahrsager,
danke für die Rückmeldung. A ist angehender Käufer und hat mit Eigentümer D bereits vor 6 Wochen den Kaufvertrag unterschrieben. D sollte sich in einer Zusatzvereinbarung um die Rücknahme des Holzvorbaus kümmern, erst dann ist der Vertrag rechtswirksam. (Gefahr: D kann jederzeit vom noch nicht rechtswirksamen Kaufvertrag zurücktreten-Auskunft Notar.... Problem: A möchte gerne alles geregelt wissen) Eigentümer C ist der Vermieter von Mieter B. Weitere Frage: Wie hoch berechnet man die Wertminderung. Danke und Gruß Albatros |
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#4
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AW: Grenzbebauung Holzvorbau
D verkauft an A.
C ist Eigentümer eines anderen Grundstücks auf dem es B Mieter gibt. Mieter B ist uninteressant! Warum soll D den C dazu bringen, etwas abzureißen. Es ist ein Überbau und Verjährungen greifen. Wird nicht vor und nicht direkt nach dem überbau vom Nachbar der Rückbau gefordert, bleibt es stehen. Auch ein Schwarzbau kann legalisiert werden. Wo kommt eine Wertminderung her? Gesehen wie gekauft! |