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Grenzbebauung Garage in Nds
Hallo zusammen
es geht wie im Titel ersichtlich um ein Grenzbebauung einer Kombination aus Carport & Garage , die auf eine Grenze zu einem bebauten Nachbargrundstück erreichtet werden soll. Grundsituation: Hauswand Gebäude I - ca 11m Garten, Grundstücksgrenze, 8m Garten, Hauswand Gebäude II. Es gibt einen genehmigten Bauantrag der vorsieht, das Carport& Garage direkt an Haus I gebaut werden dürfen / sollen. Nun möchte der Eigentümer dies jedoch nicht, sondern diesen Komplex auf die Grundstücksgrenze zu Haus II stellen. Geplant & genehmigt sind am Haus I ca 6,5m Breite und ca 8m Tiefe. Nun ergeben sich mehrere Fragen: 1. Ist das Versetzen des genehmigten Garage/ Carport-Komplexes OHNE neuen Bauantrag möglich ? 2. Benötigt man für die Grenzbebauuung eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn / Besitzer Haus II ? Kann mir dies jemand beantworten ? Danke vorab schon einmal P.S.: Die Grundstücke und Häuser liegen in Niedersachsen |
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AW: Grenzbebauung Garage in Nds
Garagen bzw. Carports sind Nebengebäude und können nach der LBO eine Gesamtlänge von 9 m haben, bis 36 m ² Grundfläche.
Wenn der Bebauungsplan nichts vorgibt, kann entlang der gesamten Grundstücksgrenze in den vorgegebenen Maßen gebaut werden. Ausnahme könnte BauO § 69 Abs 6 sein. Die Durchführung der Baumaßnahme darf von dem Entwurf nicht abweichen. Eine Rücksprache beim Bauamt wäre erforderlich Die Zustimmung des Nachbarn ist meines Erachtens nicht erforderlich, weil geltendes Recht nicht beeinträchtigt wird, wenn der Bebauungsplan nichts vorschreibt.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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