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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 21.08.2008, 10:06
gloeckchen81 gloeckchen81 ist offline
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gloeckchen81 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich Grenzbebauung Garage wo gehört die Niederschlagsentwässserung hin?

Hallo,
beim Nachbar A (Berlin) ist die Garage abgebrannt. Diese wurde nun wieder aufgebaut, allerdings nicht so wie vorher.
Das Dach der Garage hat jetzt sein Gefälle zum Grundstück des Nachbarn B. Die Garage steht direkt an der Grenze.
Jetzt verläuft das Abflussrohr direkt an der Grenze entlang und die Entwässerung findet somit zu seiner als auch zu der Seite des Nachbar B statt.
Vorher befand sich die Entwässerung vom Niederschlagswasser auf der anderen Seite der Garage und somit nur zur Seite von Nachbar A.

Ich habe schon im Internet gesucht bin aber nicht schlau geworden, ob dies irgendwie gesetzlich geregelt ist.
Bin für jeden Rat dankbar.
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  #2  
Alt 21.08.2008, 10:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
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AW: Grenzbebauung Garage wo gehört die Niederschlagsentwässserung hin?

Anscheinend regnet es in Berlin nicht so oft, denn im Nachbarschaftsrecht steht wohl nichts. Als Beispiel in Hessen unter § 26 Niederschlagswasser.

Es sollte geklärt werden, ob ein öffentlicher Kanal (Mischwasserkanal) für den Anschluss von Niederschlagwasser vorhanden ist, an dem die Dachfläche anzuschließen ist.

Das BGB, § 906 Zuführung unwägbarer Stoffe regelt es und die BauO Bln § 40 Anlagen für Abwasser und Niederschlagwasser.
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  #3  
Alt 21.08.2008, 10:46
gloeckchen81 gloeckchen81 ist offline
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Registriert seit: 18.08.2008
Beiträge: 2
gloeckchen81 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenzbebauung Garage wo gehört die Niederschlagsentwässserung hin?

Lieben dank für die schnelle antwort. Dann scheint es Tatsache zu sein, dass Berlin dafür keine Vorschrift hat.
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  #4  
Alt 21.08.2008, 10:58
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Grenzbebauung Garage wo gehört die Niederschlagsentwässserung hin?

Auch in Berlin gilt das BGB und schon recht die BauO Bln.
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