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Grenzbebauung Garage
Hallo,
ich habe vor zwei Jahren eine Doppelhaushälfte in Hanglage gekauft( Baden Würtemberg ). Gebaut wurden diese 1953 ( Siedlungshäuser ). Auf dem danebenliegenden Grundstück wurde in den 60er Jahren ein Freistehendes Einfamilienhaus gebaut. Zwischen meinem Treppenaufgang der an der Hausseite verläuft und der Grundstücksgrenze möchte ich gerne eine Garage bauen lassen. Da es alles in Hanglage ist, bräuchte ich ziehmlich viel Arbeitsraum nach oben und der Seite zum Nachbar. Bei mir selbst muß ich schauen wie ich das Haus abfangen muß. Die Bodenplatte meines Hauses ist nämlich 2m höher als die Straße. Jetzt komme ich zu meinem Problem, mit dem Nachbarn kommen wir nicht so gut aus, die Wahrscheinlichkeit ist groß, das er sich gegen benutzung eines Arbeitsraumes quer stellt. Auch wenn ich meine Garage Genehmigen lasse ( müßte ich nicht, werde es aber machen ), läuft der Anspruch auf Benutzung von Arbeitsraum anscheinend über das Nachbarschaftsrecht, da dieses Grundstück schon bebaut ist und somit nicht mehr übers Baurecht geht Was für Möglichkeiten habe ich um doch an Arbeitsraum zu kommen. Natürlich wird er so gering wie nötig gehalten und später wieder so hergestellt wie er war. Im schlimsten Fall, habe ich schon gelesen, müßte ich morgends Ausbaggern lassen, mittags Fertig Wand stellen lassen und mit Betong füllen, ist ja aber nur zu meinem Nachteil wegen der abdichtung der Seitenwand zur Bodenplatte. Gruß Martin |
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AW: Grenzbebauung Garage
Das Hammerschlag- und Leiterrecht findet hier Anwendung. Was zu berücksichtigen ist, kann hier nachgelesen werden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hammers...nd_Leiterrecht
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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