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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 21.08.2007, 16:28
Tojas Tojas ist offline
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Registriert seit: 21.08.2007
Beiträge: 3
Tojas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Grenzbebauung für Wintergarten

Guten Tag, folgendes Anliegen:

Eigentümer der Doppelhäuser A bis J haben vor ein paar Jahren
gemeinsam einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
"zum Zwecke der Errichtung von Wintergärten bzw. Terassenüberdachungen" gestellt. Es sollte die Baugrenzenverschiebung um 4,00m von 14,00m
auf 18,00m erfolgen. Das zuständige Bauamt genehmigte eine Verschiebung um 3,5m. Dies wurde im Bebauungsplan geändert. Leider steht nur die Verschiebung der Fläche.
Nachbar A begann einige Jahre später, einen Wintergarten zu bauen.
Auf der Grenze zu Nachbar B steht zwischen den Terassen standardmäßig
eine Sichtschutzmauer in Höhe von 2,00m und 3,5m Tiefe.
Nun mauert Nachbar A für seinen Wintergarten eine Mauer direkt hinter der Mauer, aber mit einer Höhe von 3,4m. Dem Nachbarn B wird mit dieser Mauer das Licht in seinem Wohnzimmer sehr stark genommen und der Blick aus dem Wohnzimmerist damit sehr beeinträchtigt.
Nachbar A hatte ohne Baugenehmigung mit dem Bau begonnen und musste eine Strafe zahlen und es wurde Baustopp verhängt. Nachdem Nachbar A dann nachträglich einen Bauantrag gestellt hatte, konnte er einfach weiterbauen. Leider wurde vom Nachbar B kein Einverständnis eingeholt.
Im Antrag der Flächenänderung stand nichts von einer Höhe.
Ist diese Vorgehensweise rechtens? Muss Nachbar B diese vorgehensweise hinnehmen, denn durch diese Mauer ist auch der Wert des Hauses gesunken.
Was kann Nachbar B noch unternehmen. (Land NRW)
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  #2  
Alt 22.08.2007, 15:40
Gina Gina ist offline
Moderator
 
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Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Grenzbebauung für Wintergarten

Ist Nachbar B wirklich nicht im dem Baugenehmigungsverfahren von A beteiligt bzw. angehört worden? Das wäre an sich sehr ungewöhnlich. Nun könnte Nachbar B die Bauakte von A einsehen, ob wirklich so gebaut wurde, wie es beantragt worden ist und in einem persönlichen Gespräch beim Bauaufsichtsamt klären, warum keine Nachbarbeteiligung erfolgt ist bzw. auf die Beeinträchtigung von B hinweisen. Sollte das Bauamt hier keine Einschreitungsmöglichkeit sehen, muss B schlimmstenfalls gerichtlich gegen die erteilte Baugenehmigung vorgehen und somit erreichen (falls b gewinnt), dass die Mauer wieder abgerissen werden muss.
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  #3  
Alt 22.08.2007, 21:34
Tojas Tojas ist offline
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Beiträge: 3
Tojas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenzbebauung für Wintergarten

Danke für die Antwort.
Kann das zuständige Bauamt einfach bestehende Gesetze ignorieren?
Die müssen doch wissen, was richtig oder falsch ist.
Gruß Tojas
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  #4  
Alt 27.08.2007, 12:49
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
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AW: Grenzbebauung für Wintergarten

Nein natürlich kann keine Behörde bestehende Gesetze übersehen. Aber vielleicht hat der Bauende auch eine Ausnahmegenehmigung für die Befreiung von den Einhaltungen des B-Planes gestellt und erhalten? Das sollte ggf. persönlich im Bauamt geklärt werden.
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  #5  
Alt 28.08.2007, 20:46
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Grenzbebauung für Wintergarten

Ich sehe keinen Verstoß. Das Bauprojekt wurde genehmigt. Deshalb muss die Mauer mit 3,4 m im Bereich der Grenzbebauung liegen.

Der Nachbar wird im Baugenehmigungsverfahren beteiligt, das Projekt wird öffentlich ausgehangen. Es wird der Nachbar nicht angeschrieben.
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  #6  
Alt 31.08.2007, 14:39
Tojas Tojas ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.08.2007
Beiträge: 3
Tojas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenzbebauung für Wintergarten

Nach dem Besuch von Nachbar B beim zuständigen Bauamt stellte sich heraus, dass Nachbar A noch keine Baugenehmigung hat. Der bestehende Baustopp von amts wegen ist ignoriert worden. Nachbar A baut in aller Seelenruhe weiter.
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  #7  
Alt 04.09.2007, 10:52
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Grenzbebauung für Wintergarten

Dann müsste schriftlich sofort das zuständige Bauamt angeschrieben und der Verstoß gegen den Baustopp gemeldet werden. Gleichzeitig um bauaufsichtlcihes Einschreiten bitten. Daraus müsste das Bauamt einen sofortigen Stopp der Bauarbeiten herleiten, mit Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen "Schwarzbau".
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