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#1
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Grenzbebauung nicht eingehalten !?
Hallo
Folgendes Problem stellt sich mir seit längerem. Mein Nachbar ( mieter ) drangsaliert mich seit längeren mit den tollsten Sachen. Der Vermieter hat allerdings sein Klinkerhaus zu nah an die Grenze gebaut (Abstand 3m tatsächlich aber nur 2,90m. bBin darauf gekommen als mein Nachbar mir vorwarf ich hätte meinen Zaun 10 cm auf "sein " Grundstück gesetzt. Wie sieht die Konsequenz aus wenn ich jetzt klagen würde ? Geldstrafe oder Rückbau ? Damit ich nicht falsch verstanden werde, ich will nicht klagen aber evtl. kann man ja ein gutes Argument einbringen, das der Vermieter seinen Mieter mal in die Schranken weisst. Wir wohnen in Hessen Vielen Dank für die Antworten |
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#2
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AW: Grenzbebauung nicht eingehalten !?
Der Mieter hat nicht hervorzubringen.
Sie könnten gegen den Eigentümer des Grundstücks, über das Bauamt, vorgehen, wenn die Abstandsgrenze nicht eingehalten worden ist. Das Bauamt würde dann einschreiten, notfalls den Klageweg beschreiten. Hiergegen kann der Nachbar in Berufung gehen. Es ist jedoch fraglich, ob es etwas bringt. Die Gerichte sehen oft keine Behinderung. Wenn dieser Zustand, der Überbau, nicht sofort bemängelt worden ist, dann wird nichts geschehen. Eventuell, wenn bei Ihnen Platz ist, werden Sie aufgefordert eine Baulast von 0,10 m zu übernehmen. Hierfür würde dann eine Entschädigung festgesetzt werden. Ihnen steht eine Überbaurente BGB § 912 zu. Siehe auch BGB §§ 913 und 915 Wenn die Einfriedung an bzw. auf der Grenze steht, ist für Sie alles in Ordnung. |
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#3
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AW: Grenzbebauung nicht eingehalten !?
Hallo und Danke für die schnelle Antwort.
da ich kein Jurist bin könnten Sie mir Ihre Antwort etwas näher bringen. Wie gesagt ich habe nicht vor zu klagen, aber wie es halt mit den Vermietern ist, solang die Miete pünklich kommt....... Ich möchte halt auf meine Möglichkeiten hinweisen können, wenn er sich auf die Mieter Seite schlägt. Aufzeichnen welche Auswirkungen es haben könnte. Eventuell, wenn bei Ihnen Platz ist, werden Sie aufgefordert eine Baulast von 0,10 m zu übernehmen. Hierfür würde dann eine Entschädigung festgesetzt werden. Ihnen steht eine Überbaurente BGB § 912 zu. Siehe auch BGB §§ 913 und 915 Man läuft ja schließlich nicht wenn der Nachbar gebaut hat hin und mißt ob er die Grenzabstände eingehalten hat. Im übrigen wären die anderen Anwohner auch froh wenn Mieter sich verabschieden würde. Danke für Ihre Antwort Gruß Harry |
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#4
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AW: Grenzbebauung nicht eingehalten !?
Es müsste nun geprüft werden, ob eine Baulast möglich ist.
Wie weit ist Ihre Bebauung von der Grenze entfernt? Wenn diese der Abstandsgrenze von 3 Metern entspricht, können Sie keine Baulast eintragen lassen. Wenn Ihre Baulichkeit mindestens 3,10 m entfernt ist, dann ist erst die Baulasteintragung möglich. Sie geben dann 0,10 m dem Nachbarn zur Verfügung. Sie können nur den Eigentümer darauf hinweisen, dass er einen Überbau hat. Es würde wahrscheinlich erst einmal darauf hinauslaufen, die Grenze neu einzumessen. Die Kosten tragen beide Grundstückseigentümer (BGB). Erst wenn dieser Streitpunkt ausgeräumt ist, kann festgestellt werden, ob ein Überbau besteht. Es kann evtl. auch ein Eigentor werden, wenn Sie zu dicht an der Grenze gebaut haben und der Nachbar die Abstandsgrenze eingehalten hat!!! Besteht ein Überbau, dann wird man auch nicht den Nachbar- Mieter los! Doch muss man, wenn der Nachbar baut und es Bedenken bestehen sofort beim Bauamt intervenieren. Macht man es nicht, dann kann man gegen den Überbau oft nichts machen. Weiter wäre zu prüfen. Ob es Ihr Zaun ist. Dies ist im Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes geregelt. Es kann sein, dass die Regelung aussagt, der Zaun gehört dem Nachbarn oder beiden. Es spielt dann keine Rolle, wer ihn gesetzt hat. Eigentümer wird der, der nach dem Nachbarschaftsrecht einfrieden muss. Haben Sie die Einfriedung gesetzt, und der Nachbar muss den Zaun setzen oder beide, dann wird der Zeitwert ermittelt und der Nachbar bezahlt ihn ganz oder die halbe Summe. Mit dem Mieter haben Sie nichts zu tun!!! Wenn irgendetwas ist, ist der Grundstückseigentümer anzusprechen. |
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#5
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AW: Grenzbebauung nicht eingehalten !?
Hallo
Die Grenze wurde von mir eingehalten als ich den Zaun gesetzt habe. Haben mal nachgemessen bei mir Hauswand - Zaun genau 3m, Nachbar Hauswand - Zaun zwischen 2.95m bis 3m. Der Zaun wurde damals von mehreren Personen gemessen, somit schließe ich zu 99.9 % aus das er falsch gesetzt wurde. Ich will keinen Rechtstreit beginnen, um es noch einmal klar zu sagen, und ich werde auch keine Unterschriften leisten damit diese Bebauung legalisiert wird. Ich möchte nur wissen , was sind die Rechtlichen Dimensionen wenn ich klagen würde. Der gute Mann vom Bauamt sagt, das wäre eine Ordnungswidrigkeit, aber den Ausmass sprich höhe der geldstrafe, Rückbau etc. wollte er nicht benennen. Ich habe meinen anderen Nachbarn zu anderen Seite, übrigens vor Jahren mit einer solchen Unterschrift ermöglicht ,ein Kaminrohr zu bauen. Ich danke schon jetzt für eure Antworten Harald |
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#6
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AW: Grenzbebauung nicht eingehalten !?
Zitat:
.Richtig steht die Einfriedung, wenn sie nach den Grenzsteinen richtig steht. Grenzsteine werden vom Vermessungamt gesetzt. Ein Haus ist kein Fixpunkt von dem aus Grundstücke vermessen werden. Umgekehrt wird ein Schuh draus. Vom Grenzstein aus wird die Baulichkeit eingemessen. |
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#7
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AW: Grenzbebauung nicht eingehalten !?
Hallo
Der Zaun steht mittig Grenzsteinen, mit dem Abstand haus -Zaun wollte ich nur den Abstand H-Z verdeutlichen .Natürlich ist klar das : Ein Haus ist kein Fixpunkt von dem aus Grundstücke vermessen werden Aber zurück zur ursprünglichen Frage: Was passiert wenn man festellt das der Abstand nicht eingehalten worden ist - Ist das schlagwort "Rückbau" ein Ammenmärchen ? Was passiert bei Ordnungswidrigkeit ? Geldstrafe ? Wie schon geschrieben werde ich auch nicht nachträglich irgend eine Genehmigung unterschreiben, welches das Vorgehen legalisiert. ich habe überhaupt nicht die Absicht ein Amt darüber zu informieren, nur evtl. dem Vermieter einen Grund zu geben das er meinen Wunsch unterstützt. Harry |
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#8
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AW: Grenzbebauung nicht eingehalten !?
Die Grundstücksgrenze muss neu eingemessen werden, da beide Nachbarn die Grenze anzweifeln. Die Kosten tragen beide Nachbarn, siehe BGB.
Wenn die Einfriedung richtig steht wird der Richter daraufhin entscheiden, ob 5 cm eine große Benachteiligung des Nachbarn ist um einen Rückbau zu fordern. Es gibt bereits ein Urteil über eine Wärmedämmung, die in den Genzabstand ca 10 cm hineinragt. Diese kann bleiben, weil der Abstand auf Nachbars Grundstück verringert worden ist und der Nachbar dadurch nicht betroffen ist. ![]() Weiter wäre zu prüfen. Ob es überhaupt Ihr Zaun ist. Es steht im Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes. Wenn der Nachbar einfrieden muss, dann gehört auch der Zaun dem Nachbar. Es spielt keine Rolle wer ihn gesetzt hat. Haben beide einzufrieden, gehört er beiden! Hat der Nachbar mit oder allein einzufrieden, dann bezahlt er heute den Zeitwert an Sie. Auch hier gibt es Urteile. |
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#9
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Hallo
In Anbetracht der Tatsache das es schon spät ist aber könnten Sie mir diesen Satz mal genauer erklären: Es gibt bereits ein Urteil über eine Wärmedämmung, die in den Genzabstand ca 10 cm hineinragt. Diese kann bleiben, weil der Abstand auf Nachbars Grundstück verringert worden ist und der Nachbar dadurch nicht betroffen ist Ob der Zaun nun mir gehört oder dem Nachbar ( Vermieter ) ist mir eigentlich völlig egal. Und ich glaube dem Vermieter auch. Wichtig für mich ist,gibt es eine Tabelle was auf dem Vermieter an Kosten zukommen würde wenn ich diese Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringen würde ???!!!! Sprechen wir hier von 50 Euronen 100 -1000 Euros oder gar mehr Wir können den Aspekt Ausmessung des Grundstückes ruhig mal links liegen lassen Gruß Harry Geändert von meyer (22.06.2009 um 20:34 Uhr). |
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#10
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AW: Grenzbebauung nicht eingehalten !?
http://www.vermessung-stichling.de/I...enzabstand.pdf
Das Bauamt wird aufgrund des Urteils keine Ordnungswidrigkeit aussprechen. Diese wird ins Leere gehen! |
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