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#1
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Grenzbebauung, Bestandschutz, Dachrinne, Fenster, Sanierung ?
Hallo liebe Internetgemeinde,
freundlich moechte ich um Einschaetzungen/Erfahrungen in folgender Problematik bitten: Kommune in NRW, es existiert kein Bebauungsplan jedoch Grenzbebauung im Bestand. Ein Gebaeude von A grenzt direkt ueber > 20 m an ein Nachbargrundstueck. A moechte eine defekte, seit Jahrzehnten bestehende Dachrinne + Fallrohr im Zuge einer Dachsanierung reparieren bzw. ersetzen. Die Dachrinne ragt (wahrscheinlich) auf das Grundstueck B, das Fallrohr steht auf dem Grundstueck B. Die Dachrinne dichtet eine Fassadenverschalung ab, die (vielleicht) wenige Zentimeter auf das Grundstueck B reicht. In gleicher Weise existiert seit Jahrzehnten ein geduldetes, nunmehr defektes Glasbausteinfenster, fuer das keine Baugenehmigung/Baulast nachweisbar ist. Frage I: Kann B verlangen, die Rinne im Zuge der Dachsanierung zu entfernen, und das Fallrohr auf kommunales Gebiet mit eigens herzurichtendem Kanalanschluss zu verlegen? Kann A einen Bestandschutz wegen Jahrzehnte waehrender Duldung geltend machen, der eine Reparatur erlaubt, ohne dass eine Baugenehmigung/Baulast nachweisbar ist? Frage II: Kann B verlangen, das Fenster zu schliessen? Kann A einen Bestandschutz geltend machen, der eine Reparatur der Glasbausteine erlaubt? Fuer Hinweise und Einschaetzungen bin ich Ihnen sehr dankbar! |
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#2
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AW: Grenzbebauung, Bestandschutz, Dachrinne, Fenster, Sanierung ?
Verlangen kann man viel! Ist von hier aus nicht so eindeutig zu beantworten.
Wenn es eine Reparatur ist, dann bleibt alles so wie es ist. Für einen Überbau gibt es Verjährungsfristen. Dann kommt die Unverhältnismäßigkeit der Kosten in Betracht. Auch hier könnte die Duldung bestehen. Gegen Glasbausteine ist evtl. auch nichts einzuwenden, da diese undurchsichtig sind. Das was ein könnte, Brandwand und Brandüberschlag! |
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