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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hallo Zusammen,
das Grundstück A und das des Nachbarn B liegen im Hang. Von der Straße aus nach hinten ansteigend. Der Nachbar wollte nicht im Hang bauen und hat nach hinten abgegraben so das er ein ebenes Grundstück hat. Die dabei entstehende Höhendifferenz zwischen den beiden Grundstücken hat der Nachbar ausgeglichen indem er an der Grenze (auf seiner Seite!) eine Mauer errichtet hat, die sogar noch 30-50 cm höher ist als die ursprüngliche Höhe des Grundstückes Auf Grundstück A wurde nun auch ein Haus errichtet. Dies liegt sogar etwas höher als die ursprüngliche Höhe. A möchte nun, um einen ebenen Garten zu haben, den Bereich an der Grenze, wo die Mauer des Nachbarn die ursprüngliche Höhe um 30-50 cm überragt, aufschütten bis bündig der Oberkante der Mauer des Nachbarn. Darf A das? Gilt die Mauer nun als Grenzmauer oder doch als Mauer des Nachbarn? Geändert von Kobes (05.07.2006 um 09:17 Uhr). |
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#2
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AW: Grenzbebauung: Ärger?
Der Nachbar hat eine Mauer errichtet zur Sicherung des Hangs. Die Mauer gehört dem Nachbarn.
Nun will der Nachbar an dieser Stelle aufschütten. Dafür will er die Mauer des Nachbarn nutzen. Hierfür muss er sich die Genehmigung einholen und auch vom Statiker die Standsicherheit für diese Mauer einholen. Es entsteht jetzt ein höherer Druck auf die Mauer. Wenn es nicht geht, muss der, der jetzt einen neuen Zustand herstellt, entsprehend eine Mauer setzen. Hier kann es dazu kommen, dass für das Abtragen des Drucks eine Mauer neu errichtet werden muss, in einer entsprechenden Tiefe, die bis unter der bestehenden alten Mauer gehen kann. Dies geht jetzt zu weit und müßte vom Statiker/ Geologen ausgelegt werden. |
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