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Grenzbebauung und Abriss
zum Sachverhalt:
Vor mehreren Jahren wurde eine Garage direkt an die Hausmauer eines bestehenden Hauses angebaut. Dieses Haus soll abgerissen werden und an einer anderen Stelle des Grundstücks ein neues Haus gebaut werden. Da die Garagenmauer direkt an die bestehende Mauer des alten Hauses angesetzt wurde, würde ein komlettes Abreissen der Hausmauer eventuell auch die Statik der Garage beeinträchtigen. Frage: Wer ist für die Garagenmauer verantwortlich und wer müsste für eine zusätzliche Stützmauer sorgen? Ist der "Hausbesitzer" alleine verantwortlich oder der Garagenbesitzer? Oder sind beide verantwortlich? Muss nicht bei der Baugenemigung der Garage (ca. vor 10-20 Jahren) eigentlich eine Festlegung bezüglich dieses Schverhaltes getroffen worden sein? Wo kann man die alten Baugenemigungen einsehen? Braucht man dazu irgendwelche Genemigungen des Garagenbesitzeres? Vielen Dank. |
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#2
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AW: Grenzbebauung und Abriss
Auf dem einem Grundstück steht das Haus auf dem anderen die Garage.
Beides sind "freistehende" Bauten. Jeder trägt sich allein. Wenn die Garage nicht mehr Standsicher ist, dann war sie es noch nie. An Nachbars Haus anlehnen, befestigen geht nicht. Der Garagenbesitzer hat für seine Garage aufzukommen. Außer es gibt eine gemeinsame Grenzmauer, dann muss diese stehen bleiben. |
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