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Grenzbebauung
Hallo , ich habe eine Frage zu einer Grenzbebauung. Auf dem Nachbargrundstück soll ein 1 Familienhaus gebaut werden von 18m Länge , leider wurde vor rund 20 Jahren eine Baulast eingetragen sodas eine Grenzbebauung möglich ist.
Ich würde gerne Wissen wie hoch ein solches Gebäude an der Grenze sein darf, soviel ich weiß darf die höhe 3m betragen . Vor Monaten wurde das Nachbargrundstück aber auf voller Länge zirka 50-60 cm aufgeschüttet . Laut der Bauzeichnung wird die Wandhöhe zirka 3m hoch sein , was aber etwa 3,5 bis 3,6 m Höhe von meinen Grundstück aus wäre. Von wo wird jetzt gemessen ? Mfg , Lemke |
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#2
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AW: Grenzbebauung
Zitat:
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#3
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AW: Grenzbebauung
Vor 20 Jahren wurde eine Baulast eingetragen. Auf was bezieht sich diese Baulast?
Wurde dort vor 20 Jahren ein Gebäude in die Abstandsfläche gebaut? Die Baulast zählt nur für diesen erstellten Bau. Wird dieser Bau abgerissen entfällt die Baulast. Beim Bauamt kann die Baulast ausgetragen werden. Soll jetzt neu gebaut werden, muss der Nachbar eine neue Baulast für das Projekt zustimmen. Es liegen jetzt andere Bedingungen vor, Länge, Größe der Baulichkeit. Die Bauhöhe des Gebäudes kann sich hier aus der Baulast ergeben, wenn dort angegeben ist, bis 3 m Höhe, dann sind es 3 Meter. Die maximale Bauhöhe kann sich auch aus dem Bebauungsplan ergeben. Sind es 12 m, dann sind es 12 m. Zu beachten ist, dass bei Aufschüttungen die maximale Bauhöhe aus dem Bebauungsplan nicht überschritten wird. Es geht hier um die maximale Bauhöhe von Gebäuden. Hat das Gebäude eine Bauhöhe von 13 m, dann muss es in eine Grube von 1 m gesetzt werden, damit die Bauhöhe des Bebauungsplans, 12 m, eingehalten wird. Normal wird auf dem Grundstück gemessen, auf dem die Baulichkeit steht.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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